Wohnbaugenossenschaften Schweiz bedauert Kürzung der Mittel für Fonds de Roulement

(Zürich) Bund kürzt Wohnraumförderung, obwohl er gemeinnützigen Wohnungsbau stärken will

Heute hat der Nationalrat beschlossen, die Einlage in den so genannten Fonds de Roulement nächstes Jahr von 30 auf 20 Millionen zu kürzen. Aus dem Fonds erhalten Wohnbaugenos-senschaften zinsgünstige, rückzahlbare Darlehen für den Bau oder die Erneuerung preisgünstiger Wohnungen. Wohnbaugenossenschaften Schweiz, der Verband der ge-meinnützigen Wohnbauträger, bedauert diesen Entscheid, zumal der Bundesrat Anfang Jahr beschlossen hat, den gemeinnützigen Wohnungsbau stärker zu fördern.

Obwohl der Bundesrat Handlungsbedarf im Wohnungsmarkt erkannt hat, stellt er für 2015 weniger Mittel für die Wohnraumförderung zur Verfügung. Der Nationalrat ist heute in der Budgetdebatte dem Vorschlag des Bundesrats gefolgt und hat die Einlage in den Fonds de Roulement für gemein-nützige Wohnbauträger auf 20 Millionen gekürzt. Ein Minderheitenantrag von Daniel Vischer (Grü-ne), den Posten wie vorgesehen bei knapp 30 Millionen zu belassen, wurde abgelehnt. Begründet wird die Kürzung mit der konsolidierten Aufgabenüberprüfung (KAP).

Widersprüchliches Signal

Für Wohnbaugenossenschaften Schweiz ist diese massive Kürzung angesichts des angespannten Wohnungsmarktes trotz Spardruck nicht nachvollziehbar: „Das ist ein unverständlicher Entscheid und ein widersprüchliches Signal des Bundesrats“, betont Louis Schelbert, Verbandspräsident und Nationalrat (Grüne). „Der Bund steht derzeit mit verschiedenen Akteuren in einem wohnungspoliti-schen Dialog. Aus diesem geht klar hervor, dass der gemeinnützige Wohnungsbau gestärkt werden soll. Gleichzeitig beschliesst der Bundesrat nun eine Kürzung der finanziellen Mittel zulasten der Wohnbaugenossenschaften.“

Die gemeinnützigen Wohnbauträger trifft die Massnahme zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Die Nachfrage nach den zinsgünstigen Fonds-de-Roulement-Darlehen (siehe Kasten nächste Seite) ist derzeit sehr hoch: Im laufenden Jahr wurden bis jetzt Darlehen in Höhe von 54 Millionen Franken gewährt. Damit können fast 1500 preisgünstige Genossenschaftswohnungen erstellt oder erneuert werden. „Um den Marktanteil der gemeinnützigen Wohnbauträger zu halten oder sogar zu erhöhen und somit eine dämpfende Wirkung im Wohnungsmarkt zu entfalten, müssten die Wohnbaugenos-senschaften noch deutlich mehr bauen. Der Fonds de Roulement ist dafür ein wirkungsvolles För-derinstrument und muss mit genügend Mitteln alimentiert werden“, erklärt Louis Schelbert.

Lediglich Lippenbekenntnisse?

Die Reduktion in der Wohnraumförderung kommt umso überraschender, als der Bundesrat Anfang Jahr beschlossen hat, die zinsgünstigen Darlehen auch für den Erwerb von Bauland zur Verfügung zu stellen. Ausserdem prüft er derzeit verschiedene Massnahmen, um den gemeinnützigen Wohnungsbau stärker zu fördern, etwa ein Vorkaufsrecht für Gemeinden oder den Zugang zu Grund¬stücken der bundesnahen Betriebe. Insbesondere beim letzten Punkt ist die Haltung des Bundesrats ebenfalls unklar: Es ist zu befürchten, dass er die Zielvorgaben für den SBB-Immobilienbereich nicht so anpassen wird, dass Areale günstig an Gemeinnützige abgegeben werden können.

Die Wohnraumförderung des Bundes: keine direkten Darlehen

Seit 2003 vergibt der Bund in der Wohnraumförderung keine direkten Darlehen mehr. Dafür speist er einen so genannten Fonds de Roulement, den die beiden Dachverbände des gemeinnützigen Wohnungsbaus (Wohnbaugenossenschaften Schweiz und Wohnen Schweiz) verwalten. Daraus können sie gemeinnützigen Bauträgern für die Restfinanzierung von Neubauprojekten, Erneuerun-gen oder für den Landerwerb zinsgünstige und rückzahlbare Darlehen vergeben. Dank dem Fonds werden jährlich durchschnittlich 800 bis 1000 Wohnungen gefördert.

Daneben bürgt der Bund für Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EWG). Die EGW kann dank der Verbürgung zu vorteilhaften Konditionen am Kapitalmarkt Mittel aufnehmen und so den gemeinnützigen Wohnbauträgern langfristig günstige Wohnbaufinanzierun-gen ermöglichen. Ausserdem übernimmt der Bund Rückbürgschaften für die Hypothekarbürg-schaftsgenossenschaft (HBG). Derzeit beantragt der Bundesrat dem Parlament einen neuen Rahmenkredit für Bürgschaften von 1900 Millionen Franken. Diese Mittel würden nur eingesetzt, falls tatsächlich eine Bürgschaft eingelöst werden müsste. Seit Inkrafttreten des Wohnraumförde-rungsgesetzes 2003 war dies jedoch noch nie der Fall.

Am 4. Dezember 2014 stimmt der Ständerat über den neuen Rahmenkredit ab; im Nationalrat wird dieser voraussichtlich im Frühjahr 2015 diskutiert.

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Wohnbaugenossenschaften Schweiz ist die Dachorganisation von mehr als 1000 Wohnbaugenossenschaften und weiteren gemeinnützigen Wohnbauträgern mit insgesamt gegen 140'000 Wohnungen. Der 1919 gegründe-te Verband steht im Dienste seiner Mitglieder, die auf gemeinnütziger Grundlage preisgünstigen Wohnraum erstellen und bewirtschaften. Zusammen mit ihnen strebt er im ganzen Land eine ausreichende Versorgung mit preisgünstigem, vorzugsweise genossenschaftlichem Wohnraum an.
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