Schutzkleidung kann Leben retten.

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«15. Welttag für Arbeitssicherheit»

(Wynau)(PPS) Weltweit riskieren Millionen Menschen ihre Gesundheit bei der Arbeit. Laut Schätzungen der International Labour Organisation (ILO) sterben täglich 6.000 Menschen durch arbeitsbedingte Unfälle oder Krankheiten. Um auf das Thema aufmerksam machen, hat die ILO den «Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz» ins Leben gerufen. Am 28. April 2017 findet der Aktionstag bereits zum 15. Mal statt.

Das Schweizer Arbeitsgesetz, ArG – eine Errungenschaft

Gefahren am Arbeitsplatz sind vielfältig: Säuren, Hitze, Flammen und Funken, elektrische Spannung, statische Aufladungen und mechanische Belastungen. Aber auch psychischer Stress – ausgelöst durch Zeitdruck oder Angst um den Arbeitsplatz – gilt zunehmend als Risikofaktor. Gut zu wissen, dass es in der Schweiz Gesetze und Verordnungen über den Gesundheitsschutz gibt, die zum Ziel haben, die Gesundheit aller Beschäftigten zu sichern und zu verbessern.

Gesetzliche Pflicht: die Gefährdungsbeurteilung

Verschiedene Vorschriften zur Verhütung von Berufsunfällen regeln, dass alle potenziellen Gefahren in einem Betrieb analysiert und in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Zu jeder registrierten Gefährdung müssen Massnahmen genannt werden, welche die Gefahr mindern oder beseitigen können. Die Massnahmen sind in verschiedene Kategorien unterteilt:

  • technische Schutzmassnahmen bei betrieblichen Einrichtungen und Arbeitsabläufen
  • organisatorische Schutzmassnahmen (z. B. Unterweisung der Mitarbeiter)
  • personenbezogene Massnahmen (z. B. Schutzkleidung/PSA und Arbeitsmittel)

Der richtige Umgang mit Schutzkleidung/PSA

Schutzkleidung kann die Gesundheit schützen und sogar Leben retten. Dazu ist aber zwingend erforderlich, dass folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Die Schutzkleidung muss genau auf die Gefahren des Arbeitsplatzes abgestimmt sein.
  • Die Beschäftigten müssen über ihre Schutzkleidung informiert sein und sie richtig tragen/einsetzen.
  • Schutzkleidung muss normgerecht gewaschen und gewartet werden.
  • Jede Änderung an der Schutzkleidung muss normgerecht ausgeführt werden.

Wo gibt es Unterstützung?

Da das Thema Schutzkleidung sehr komplex und aufwendig ist, empfiehlt sich die Unterstützung durch Berater, also Spezialisten der Arbeitssicherheit oder Präventionsexperten von Berufsgenossenschaften. Bei der Auswahl und Pflege der geeigneten Schutzkleidung helfen Textildienstleister. «Wir bieten Beratung und Tragetests an», so Silvia Mertens, Diplom-Ingenieurin für Bekleidungstechnik und Fachberaterin für Schutzkleidung beim Textildienstleister MEWA. «Mit unserem Service – Waschen, Warten, Nachrüsten der Schutzkleidung –  unterstützen wir bei der Einhaltung von CH-, EN- und DIN-Normen. Das schützt die Beschäftigten und entlastet den Betrieb.»

Mehr über Kleidung von MEWA: www.mewa.ch/produkte/berufsbekleidung/schutzkleidung

Firmenportrait: 

MEWA Textil-Management

MEWA versorgt Unternehmen europaweit von 44 Standorten aus mit Berufs- und Schutzkleidung, Putztüchern, Ölauffang- und Fussmatten sowie Teilereinigern im Full-Service. Ergänzend können per Katalog Artikel für Arbeitsschutz unter der Marke «World Wide Work by MEWA» bestellt werden. Etwa 4.900 Mitarbeiter betreuen 174.600 Kunden aus Industrie, Handel, Handwerk und Gastronomie. 2015 erzielte die MEWA Gruppe einen Umsatz von 612 Millionen Euro.

Gegründet 1908, ist MEWA heute führend im Segment Textil-Management. Im November 2013 kam MEWA unter die Top 3 des Deutschen Nachhaltigkeitspreises in der Kategorie «Deutschlands nachhaltigste Produkte/Dienstleistungen». 2016 wurde das Unternehmen vom Verlag Deutsche Standards zum dritten Mal als «Marke des Jahrhunderts» und 2015 zum zweiten Mal als «Weltmarktführer» ausgezeichnet.

Pressekontakt: 

MediaConsult – Agentur für Marketing und Medienberatung, Aurel Arienti

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