Urteil gegen Kontroll-Filz: Öffentlichkeitsgesetz.ch gewinnt vor Bundesgericht

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Öffentlichkeitsgesetz.ch

(Bern)(PPS) Nach einem jahrelangen juristischen Streit um Kontrolldaten zum öffentlichen Verkehr in der Schweiz hat das Bundesgericht heute ein klares Urteil gefällt: Mit 5 : 0 Stimmen haben die Richter das Bundesamt für Verkehr dazu verpflichtet, Daten zu Zwischenfällen herauszugeben. 

Hartnäckig hatte  das Bundesamt für Verkehr (BAV), SBB, BLS und der Verband öffentlicher Verkehr versucht, Informationen über Zwischenfälle im Bahn-, Tram- und Busverkehr der Schweiz geheim zu halten. Heute hat das Bundesgericht die ÖV-Kontrolleure des Bundes in einem einstimmig gefällten Entscheid zu mehr Transparenz verpflichtet.

Für den Zugang zu einer Datenbank, in welche Transportunternehmen Störungen und Zwischenfälle melden müssen, wehrte sich die SonntagsZeitung gemeinsam mit Öffentlichkeitsgesetz.ch. Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes und das Bundesverwaltungsgericht hatten sich im Rechtsstreit zuvor ebenfalls für Transparenz ausgesprochen.

Das klare Urteil des Bundesgerichts ist auch ein Signal auch an die Politik, denn parallel zum Rechtsstreit hat das BAV dem Parlament eine Gesetzesbestimmung vorgelegt, die Daten zu Zwischenfällen und Berichte über Betriebskontrollen zur Verschlusssache erklären würden. Das betreffende Gesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) ist gegenwärtig im Parlament in Beratung.

Die Geheimhaltungsbestimmung müsse jetzt aus dem Gesetz gestrichen werden, fordert der von Medienschaffenden getragene Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch.Unabdingbar sei dies, nachdem die Aufsichtsbehörde vom Bundesgericht jetzt zur kritischen Distanz verpflichtet wurde. Diese ist nötig, um einen Kontroll-Filz zu verhindern und Inspektionen effektiv und glaubwürdig durchführen zu können.

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