Switzerland first! Kommission will internationale Zusammenarbeit reduzieren

(Bern)(PPS) Eine knappe Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats verlangt schon wieder Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit. Diese soll zukünftig noch weniger als 0,5% des Nationaleinkommens betragen. Das Vorhaben schadet der Schweiz letztlich selbst.

2010 hiess der Ständerat einen Zusatzkredit für die Entwicklungszusammenarbeit gut. Der Nationalrat folgte ihm kurze Zeit später. Das Ziel war, die öffentlichen Entwick­lungsausgaben (aide publique au développement, APD) der Schweiz schrittweise auf eine Quote von mindestens 0,5% des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen. 2010 betrug dieser Anteil erst 0,4%. Der internationale Konsens verlangt sogar 0.7%.

Nun will eine knappe Mehrheit der nationalrätlichen Finanzkommission den damaligen Parlamentsentscheid wieder rückgängig machen. Sie verlangt, dass sich die Entwick­lungsausgaben der Schweiz fortan nicht mehr an einer Minimalquote von 0,5% des BNE orientieren sollen, sondern am Zustand der Bundesfinanzen. Was finanzpolitisch ver­nünftig tönen mag, schadet dem Ruf der Schweiz als verlässliche Partnerin.

Mit ihrem Vorstoss bereitet die Finanzkommission offenbar den Weg für nochmalige Sparmassnahmen auf dem Rücken der Armutsbekämpfung. Denn die 0,5%-Vorgabe ist faktisch bereits ausser Kraft gesetzt. So trägt die Entwicklungszusammenarbeit im Stabilisierungsprogramm 2017-2019 über ein Viertel der Lasten. Im Rahmen dieses Sparprogramms hat der Bundesrat die zukünftigen Entwicklungsausgaben der Schweiz schon auf 0,48% reduziert.

Allerdings will der Bundesrat im Budget 2018 und im Finanzplan 2019-21 weitere Kür­zungen bei der Entwicklungszusammenarbeit durchsetzen, die deutlich über die bereits beschlossenen Einsparungen hinausgehen. Es ist davon auszugehen, dass rechtskonser­vative Kräfte im Parlament noch drastischere Kürzungen verlangen werden.

Alliance Sud, die Arbeitsgemeinschaft der Schweizer Entwicklungsorganisationen, hält diese Pläne für mehrfach unsinnig. Die Entwicklungszusammenarbeit entspricht nicht nur dem Gebot der Solidarität und der humanitären Tradition der Schweiz, sie leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von gewaltbereitem Extremismus, Bür­gerkriegen und möglichen zukünftigen Flüchtlingskrisen. Kürzungen bei der Entwick­lungszusammenarbeit gefährden damit wichtige Interessen der Schweiz und schaden ihrem internationalen Ruf. Nicht zuletzt nützen stabile Verhältnisse in den Entwick­lungsländern auch der Schweizer Aussenwirtschaft.

Bereits heute ist die Schweiz selber die grösste Empfängerin ihrer eigenen Entwick­lungsgelder. Dafür verantwortlich sind die zuletzt gestiegenen Ausgaben für die Be­treuung von Asylsuchenden in der Schweiz. Diese Kosten werden vom Bundesrat absurderweise ebenfalls zur öffentlichen Entwicklungshilfe gezählt und machten 2016 bereits rund 20% der Gesamtausgaben aus.

Hinzu kommt, dass Geld aus dem Entwicklungsbudget des Bundes in internationale Klimaschutzprojekte statt in die Bildung, die Gesundheit und die Unterstützung der Zivilgesellschaft in schwachen Staaten fliesst. Ohne zweckfremde Auslagen betrug der Anteil der tatsächlichen Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe am BNE im Jahr 2016 nur gerade 0,39%.

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