Stiftung Biovision: Bundesrat provoziert aufreibenden Abstimmungskampf
(Zürich)(PPS) Biovision bedauert den heutigen Entscheid des Bundesrats auf den Verzicht eines indirekten Gegenvorschlags zur Trinkwasser-Initiative. Damit verpasst der Bundesrat die Chance, dem starken Anliegen der Bevölkerung nach einer ökologischen und pestizidfreien Landwirtschaft Rechnung zu tragen. Mit Blick auf die zukünftige Agrarpolitik der Schweiz wird sich Biovision dafür einsetzen, dass trotz des heutigen Entscheids der Kurswechsel hin zu einer ökologischen Landwirtschaft in der Schweiz schneller vorankommt.
Biovision ist über den heutigen Entscheid des Bundesrats enttäuscht, für die Eidgenössische Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» (Trinkwasser-Initiative) keinen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Der rasche Sammelerfolg der Initianten und das anhaltend grosse Medienecho zeigen, dass die Qualität des Trinkwassers generell sowie der hohe Pestizideinsatz im Speziellen die Bevölkerung beschäftigen. Der Bundesrat ignoriert damit seine eigene Einsicht, die er im Bericht «Natürliche Lebensgrundlagen und ressourceneffiziente Produktion» (Bericht in Erfüllung des Postulats 13.4284 Bertschy vom 13. Dezember 2013) noch gezeigt hat: «Das Umweltrisiko durch Pflanzenschutzmittel muss weiter gesenkt werden. Das Ziel ist nicht erreicht.» Damit nimmt der Bundesrat einen aufreibenden Abstimmungskampf in Kauf, der anstatt zu konstruktiven Lösungen zu einer Vertiefung des Grabens zwischen der Landwirtschaft und der Bevölkerung führen kann.
Der Entscheid ist zudem bedeutungsvoll, wenn man ihn im Zusammenhang mit der Rückweisung der Gesamtschau des Bundesrats zur mittelfristigen Weiterentwicklung Agrarpolitik 2022+ durch den Nationalrat von letzter Woche betrachtet. Offensichtlich wurde zwischen Bauernverband, CVP, SVP, Teilen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) und dem Bundesrat ein Deal geschlossen: Die Trinkwasser-Initiative soll ohne Gegenvorschlag rasch dem Volk vorgelegt und gemeinsam auf ein Nein hingearbeitet werden. Nach einer allfälligen Ablehnung soll das Ergebnis als Carte Blanche für ein Weiter-wie-bisher in der Ökologiefrage dienen und als Druckmittel bei den Verhandlungen zur künftigen Agrarpolitik nach 2022 eingesetzt werden. Daran ändert auch die heute vorgeschlagene Massnahmen-Strategie, welche sich inhaltlich und terminlich mit den Arbeiten zur Agrarpolitik nach 2022 überschneidet, wenig.
Biovision vertritt demgegenüber die Meinung, dass weder der heutige Entscheid des Bundesrats noch die Rückweisung der Gesamtschau durch den Nationalrat einen Marschhalt hin zu einem nachhaltigen Nahrungssystem und der konsequenten Ausrichtung der Landwirtschaft auf die Ziele der UN Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung legitimieren. Ebenso wenig können sie als Vorwand vorgeschoben werden, bestehende Verfassungsaufträge (z.B. Artikel 104a „Ernährungssicherheit“), Gesetze und Reduktionsziele (beispielsweise die Umweltziele Landwirtschaft, UZL) nicht wie geplant zügig und konsequent umzusetzen.
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