SGB: Zu tiefe Verzinsung in der 2. Säule
Trotz aller positiven Vorzeichen keine Mehrheit für die Erhöhung des BVG-Mindestzinses
(Bern)(PPS) Die Renditen der Pensionskassen fallen seit Jahren deutlich höher aus als die Verzinsung. Mittlerweile haben die Pensionskassen üppig gefüllte Reserven und hohe Deckungsgrade angehäuft – während die Pensionskassenrenten sinken und die Beiträge der Versicherten stetig stiegen. Nun drängen sich endlich ein Richtungswechsel und eine höhere Verzinsung der Altersguthaben auf – denn die Renditen bleiben anhaltend hoch. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat sich in der BVG-Kommission ohne Erfolg für eine Erhöhung des Mindestzinses eingesetzt, um die sinkenden Renten zu stabilisieren und das schwindende Vertrauen in die 2. Säule zurückzugewinnen.
Alle Kennzahlen und Entwicklungen sind überdeutlich: die Reserven der Pensionskassen sind voll geäufnet, ihre Anlagerenditen ansehnlich. Trotz Corona betrug die Performance im Anlagejahr 2020 gemäss UBS-Pensionskassenindex 4.09% (nach Gebühren) – auch die durchschnittliche Rendite der letzten fünf Jahre fällt mit 4.72% gut aus – seit Messbeginn 2006 beträgt die Performance mittlerweile 74.61%. Auch für das laufende Jahr bestätigt ein Blick auf alle grösseren Indices die gute Lage an den Finanzmärkten. Gleichzeitig befinden sich die Vorsorgeeinrichtungen in einer guten finanziellen Lage. So bestätigte die Oberaufsicht der beruflichen Vorsorge unlängst, dass sich der durchschnittliche Deckungsgrad mit 119.9% per Ende Juni 2021 auf einem historischen Höchststand befindet. Entsprechend haben zwei Drittel der Vorsorgeeinrichtungen ihre Zielwertschwankungsreserven vollständig geäufnet. Doch trotz dieser klaren Signale und entgegen der Forderung des SGB spricht sich eine Mehrheit der eidgenössischen BVG-Kommission gegen eine – nur schon moderate – Erhöhung des BVG-Mindestzinses aus.
Aus Sicht des SGB ist dies unverständlich. Angesichts der oben geschilderten Entwicklungen ist es für die Versicherten zu Recht kaum nachvollziehbar, dass der BVG-Mindestzins nicht erhöht werden soll. Denn neben dem Erhalt des Rentenniveaus ist auch die Äufnung des Vorsorgekapitals entscheidend, um das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu destabilisieren. Mit ihren Beschlüssen ignoriert die BVG-Kommission letztlich die gesetzliche Aufgabe des Mindestzinses: dafür zu sorgen, dass die Anlageerträge den Versicherten gutgeschrieben werden. Ein Blick in die Praxis bestätigt, dass eine Erhöhung des Mindestzinssatzes für die Kassen machbar wäre: die durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben betrug letztes Jahr über alle Kassen hinweg über zwei Prozent (Swisscanto 2021). Doch anstatt sich nach der Realität einer durchschnittlichen Kasse zu richten – nur so kann die gesetzliche Benchmark-Funktion erfüllt werden – orientiert sich eine Mehrheit der BVG-Kommission bei der Festsetzung des Mindestzinses an den Versicherer-Modellen. Letztere sind aber mehr um ihre Gewinne als um die Renten der Arbeitnehmenden bemüht. Gerade vor dem Hintergrund der sinkenden PK-Renten ist es wenig erstaunlich, dass rund zwei Drittel der Versicherten der Meinung sind, ihnen würden die Renten geklaut. Die Kommission hätte es in der Hand gehabt, hier etwas entgegenzusteuern. Nun bleibt es am Bundesrat, diese Verantwortung zu übernehmen.
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