Schwierige Arbeitsmarktintegration vor allem nach längerer Arbeitslosigkeit
(Bern)(PPS) Von allen Personen, die im Jahr 2005 neu Arbeitslosengelder bezogen haben, waren später 52% wieder nachhaltig im Erwerbsleben integriert. 31% wiesen längere Erwerbsunterbrüche oder Monatseinkommen auf, die nicht existenzsichernd sind. 17% waren nur noch geringfügig oder gar nicht mehr erwerbstätig. Dies zeigt eine neue Studie des BFH-Zentrums Soziale Sicherheit der Berner Fachhochschule.
Im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) wurde erstmals untersucht, wie oft und wie lange 2005 arbeitslos gewordene Personen in den folgenden fünf Jahren Sozialleistungen bezogen haben und wie viele wieder nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten.
Mehr als die Hälfte der 2005 arbeitslos gewordenen Personen haben im Laufe der folgenden fünf Jahre nur einmal kurz (< 1 Jahr) (36.7%) oder mehrmals kurz (21.6%) Arbeitslosenentschädigung (ALE) bezogen. Mehr als ein Viertel erhielt während länger als einem Jahr ein- oder mehrmals ALE. 20% wurden ausgesteuert.
Gut jeder zehnte Arbeitslose (11.4%) musste nach Beendigung der Arbeitslosenunterstützung mit Sozialhilfe unterstützt werden. Weitere 2.4% erhielten gleichzeitig zur ALE Sozialhilfeleistungen.
Personen, die in der ersten Episode der Arbeitslosigkeit länger arbeitslos blieben und solche mit einem Sozialhilfebezug wiesen auch vier bis acht Jahre später eine geringere Wahrscheinlichkeit auf, einer Erwerbstätigkeit mit einem monatlichen Verdienst von mindestens CHF 2500 nachzugehen.
Die Studie untersuchte auch Erwerbsverläufe von Personen, die im Jahr 2005 ausgesteuert wurden. Von diesen konnten 22% in den 9 Jahren nach der Aussteuerung wieder eine stabile Erwerbssituation mit einem monatlichen Einkommen über CHF 2500 erreichen. 30% waren nur noch minimal oder gar nicht mehr erwerbstätig. Entsprechend hoch war der Bedarf dieser Menschen für Sozialleistungen. 43% der Ausgesteuerten bezogen in den folgenden acht Jahren mindestens einmal erneut Arbeitslosentaggelder, 38% waren zumindest zeitweise auf Sozialhilfe angewiesen, häufig in Ergänzung zu einem zu geringen Erwerbseinkommen und 9% bezogen eine IV-Rente. Insgesamt waren rund zwei Drittel der Ausgesteuerten auch später zumindest teilweise auf Sozialleistungen angewiesen.
Ein Vergleich der im Jahr 2005 Ausgesteuerten mit jenen des Jahres 2009 zeigt, dass die Chancen für eine nachhaltige Erwerbsintegration in den Jahren 2010-2013 schlechter standen als in den Jahren 2006-2008. Konnten sich von den im Jahr 2005 Ausgesteuerten in den Folgejahren noch 42% nachhaltig oder teilweise integrieren, so gelang dies unter den Ausgesteuerten des Jahres 2009 noch 38%. Diese Verschlechterung der Erwerbschancen dürfte mindestens zum Teil konjunkturell bedingt sein als Folge der Finanzkrise.
Informationen zur Untersuchung
Untersucht wurden schweizweit alle Personen, die 2005 bzw. 2009 neu Arbeitslosentaggelder bezogen haben beziehungsweise ausgesteuert wurden. Um die Erwerbsbiografie und die Sozialleistungsbezüge dieser Personen bis 2013 beobachten zu können, wurden die Administrativdaten der ALV, der IV und der individuellen AHV-Konten sowie der Sozialhilfestatistik im Längsschnitt verknüpft. Monatlich wurde dabei festgestellt, ob eine Person erwerbstätig war und/oder Sozialleistungen bezogen hat.
Vertiefte Informationen Sie finden die Studie unter soziale-arbeit.bfh.ch/forschung > Publikationen Soziale Sicherheit
Eine Zusammenfassung der Studie steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung (unten angefügt).
Fluder, Robert, Salzgeber, Renate, Fritschi, Tobias, von Gunten, Luzius & Luchsinger, Larissa. (2017).
Berufliche Integration von arbeitslosen Personen. Bern: Berner Fachhochschule BFH.
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