Psychiatrische Anstalten - Menschenrecht auf Briefverkehr

Psychiatrische Anstalten - Menschenrecht auf Briefverkehr
Bild Rechte: 
PSYCHEXODUS

(Zürich)(PPS) PSYCHEXODUS hat von der psych. Anstalt Hasenbühl, Liestal, verlangt, einen Brief an sämtliche InsassInnen zu verteilen, mit welchem diese über ihre Haftprüfungsrechte gemäss Art. 5 Ziff. 4 EMRK aufgeklärt werden. Sowohl die Anstalt wie auch das Kantonsgericht BL haben sich dagegen gestemmt. Nun hängt eine Beschwerde am Bundesgericht wegen Verletzung des in Art. 8 EMRK verankerten Menschenrechts auf Briefverkehr. Gerügt werden zusätzlich Verletzungen der Menschenrechte auf freie Meinungsäusserung (Art. 10 EMRK), auf Versammlungsfreiheit (Art. 11 EMRK) und des Diskriminierungsverbotes (Art. 14 EMRK). Gestützt auf Art 13 EMRK wird die Feststellung der Verletzungen verlangt.

http://psychex.ch/doku/BL.pdf            - ganzer Verfahrensverlauf

http://psychex.ch/doku/BL19.pdf         - Entscheid Kantonsgericht BL

http://psychex.ch/doku/BL20.pdf          - Beschwerde ans Bundesgericht

http://psychex.ch/doku/BL1.pdf            - Brief an die AnstaltsinsassInnen

Art. 5 Ziff. 4 EMRK: Jede Person, die festgenommen oder der die Freiheit entzogen ist, hat das Recht zu beantragen, dass ein Gericht raschmöglichst über die Rechtmässigkeit des Freiheitsentzugs entscheidet und ihre Entlassung anordnet, wenn der Freiheitsentzug nicht rechtmässig ist.

Art. 8 EMRK:  Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

Art. 13 EMRK: Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.

Firmenportrait: 

PSYCHEXODUS unterstützt Zwangspsychiatrisierte tatkräftig, ihre Freiheit wieder zu erlangen. Zu diesem Zweck lässt er sich bevollmächtigen und stellt direkt bei den zuständigen Verwaltungsinstanzen (psych. Anstalten, KESB) und Haftprüfungsgerichten die auf Art. 5 Ziff. 4 EMRK gestützten Entlassungsklagen. Er verfügt über einen Pool von rund 300 AnwältInnen, aus welchem er den Instanzen die ins Verfahren einzubeziehende VerteidigerIn benennt.

Pressekontakt: 

PSYCHEXODUS
Vereinsadresse
8000 Zürich

RA Edmund Schönenberger
0848 00 00 33
032 520 03 23