Klare Regeln für die Angehörigenpflege

Klare Regeln für die Angehörigenpflege
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Association Spitex privée Suisse ASPS

Die Association Spitex privée Suisse schreitet voran und erlässt einen «Code of Conduct» zum Thema Angehörigenpflege.

(Bern)(PPS) Der Bundesrat ist sich einig: “Pflegende Angehörige leisten einen essenziellen Beitrag zur Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Personen und helfen mit, den Fachkräftemangel in der Pflege zu reduzieren». Ohne klare Regeln geht es jedoch nicht. Das ist das Verdikt zum Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2019, welches Familienmitgliedern ohne entsprechende Ausbildung ermöglicht, sich für die Grundpflege ihrer Liebsten bei einer Spitex-Organisation anstellen zu lassen. Nun schreitet der nationale Verband der privaten Spitex-Organisationen (ASPS) mit seinem «Code of Conduct» zum Thema Angehörigenpflege voran. Dieser soll Klarheit schaffen, die Qualität in der Pflege zu Hause sichern und als Grundlage für eine künftige gesetzliche Regelung dienen.

Das Bundesgericht hat 2019 entschieden, dass ein Familienmitglied ohne entsprechende Ausbildung Grundpflege leisten darf. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) und die Restfinanzierung (Kanton bzw. Gemeinden) übernehmen diese Leistung, wenn das Familienmitglied bei einer Spitex-Organisation angestellt ist. Das ist grundsätzlich eine gute Sache. So hilft die Angehörigenpflege u.a. den Fachkräftemangel zu entlasten, ermöglicht den Betroffenen eine möglichst lange Zeit in den eigenen vier Wänden zu bleiben, ist kostengünstiger als ein Platz im Heim, und sie entspricht dem Zeitgeist, indem pflegende Angehörige für Ihre Tätigkeit entlöhnt werden. Der Bundesrat unterstützt diese Haltung in verschiedenen Antworten auf parlamentarische Vorstösse.

Trotzdem stösst das Thema «Angehörigenpflege» immer wieder auf Gegenwehr. Es hat sich gezeigt, dass klare Regeln bezüglich Anstellungs- und Arbeitsbedingungen, Qualitätssicherung und betreffend Finanzierung fehlen. Mit dem «Code of Conduct” hat die ASPS nun eine Grundlage für eine einheitliche gesetzliche Regelung zum Thema «Angehörigenpflege» geschaffen.

Qualitätssicherung dank klaren Regeln

Alle Beteiligten legen grossen Wert darauf, dass die Angehörigenpflege von optimaler Qualität ist. Deshalb haben die Spitex-Verbände ASPS und Spitex Schweiz mit den Versicherern vertraglich vereinbart, dass pflegende Angehörige innerhalb von 12 Monaten ab Anstellung einen Kurs in Pflegehilfe besuchen müssen.

Betreffend Qualitätssicherung geht die ASPS nun aber noch einen Schritt weiter. In seinem «Code of Conduct» regelt der Verband beispielsweise die Beurteilung der Pflegesituation, die Einführung, Begleitung und Fallführung durch eine zugewiesene Pflegefachperson HF/FH, sowie die professionelle und pflegerische Verantwortung für die jeweilige Patientensituation. Darüber hinaus enthält das Dokument wichtige Informationen zu Anstellungs- und Arbeitsbedingungen von pflegenden Angehörigen.

Neumitglieder der ASPS verpflichten sich, ab 1. Oktober 2024, die Regeln des «Code of Conduct” zum Thema Angehörigenpflege einzuhalten.

Kostentransparenz gefordert

Es ist ein grosses Anliegen der ASPS, dass die Kosten der Angehörigenpflege korrekt ermittelt werden können. Der Verband fordert daher die Kantone auf, die Kosten in der Spitex-Pflege differenziert zu erfassen: separate Kostenrechnungen für herkömmliche Spitex-Leistungen und für die Angehörigenpflege. Entsprechend könnte jeder Kanton einen individuellen Normkostensatz für die Angehörigenpflege festlegen. Damit jedoch schweizweit Klarheit herrscht und die Diskussionen über die Finanzierung endlich ein Ende finden, würde die ASPS einen national einheitlichen Restfinanzierungstarif analog IV/UV/MV bevorzugen.

Die Zukunft verlangt verbindliche Regelungen

Die ASPS hat mit dem «Code of Conduct» ein Dokument geschaffen, welches Klarheit schafft und eine qualitativ gute und nachhaltige Angehörigenpflege fördert. Die Zukunft verlangt jedoch verbindliche Regelungen für alle Organisationen, die Angehörigenpflege anbieten. Dies hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt. Damit die Angehörigenpflege in Zukunft ganzheitlich akzeptiert und als wertvoller Bestandteil der ambulanten Pflege angesehen werden kann, braucht es den Willen aller Organisationen und Verbände, sich an die neuen Regelungen der ASPS zu halten. Zudem ist die Politik gefordert, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.

Code of Conduct Angehörigenpflege: https://www.presseportal-schweiz.ch/media/2024/ASPS_Code_of_Conduct_Ange...

Firmenportrait: 

Association Spitex privée Suisse (ASPS)
Die ASPS vertritt die privaten Spitex-Organisationen. 394 Mitglieder beschäftigen schweizweit rund 17'000 Mitarbeitende. Private und öffentliche Spitex-Organisationen verfügen über kantonale Betriebsbewilligungen und ZSR-Nummern, welche die Abrechnung mit den Krankenkassen erlauben.

Mit einem Marktanteil in der Pflege von 28,7% (nur Grundpflege 35.5%) im Jahr 2022 leisten private Spitex-Organisationen einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie sind entsprechend systemrelevant.

www.spitexprivee.swiss

Pressekontakt: 

Association Spitex privée Suisse ASPS
Herr Marcel Durst
Geschäftsführer ASPS
Uferweg 15
3013 Bern

Tel. 079 300 73 59

E-Mail: marcel.durst @ spitexprivee.swiss