Gastgewerbe: Mindestlöhne steigen per 1. April 2018 um 0.5 Prozent
(Basel)(PPS) Die Mindestlöhne im Gastgewerbe werden für das laufende Jahr angehoben. Sie steigen ab dem 1. April 2018, respektive für Saisonverträge ab der Sommersaison 2018, um rund 0.5 Prozent. Dies haben heute die Sozialpartner im Gastgewerbe bekannt gegeben.
Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite die Hotel & Gastro Union, die Syna und die Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, hotelleriesuisse sowie die Swiss Catering Association SCA.
Die Verbände waren sich bei den Verhandlungen über die Mindestlöhne für das laufende Jahr uneinig über die Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftslage auf das Gastgewerbe. Die Arbeitnehmerseite hat daher das zuständige Schiedsgericht (p.A. Obergericht des Kantons Bern) angerufen. Dieses hat nun mit Entscheid vom 19. März 2018 die neuen Mindestlöhne festgelegt. Diese werden nach Art. 10 und Art. 11 des Landesgesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes (L-GAV, Stand 1. Januar 2017) auf den 1. April 2018 – respektive bei Saisonarbeitsverträgen auf Beginn der Sommersaison 2018 (die Wintersaison dauert spätestens bis zum 30. April 2018; die Sommersaison beginnt ab 1. Mai 2018) – wie folgt erhöht:
- Kat. Ia (Mitarbeitende ohne Berufslehre): CHF 3‘435.- (+ 18.-)
- Kat. Ib (Mitarbeitende ohne Berufslehre mit Progresso-Attest): CHF 3‘637.- (+ 19.-)
- Kat. II (Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.ä.): CHF 3‘737.- (+ 19.-)
- Kat. IIIa (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä.): CHF 4‘141.- (+ 21.-)
- Kat. IIIb (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung): CHF 4‘243.- (+ 22.-)
- Kat. IV (Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung): CHF 4‘849.- (+ 25.-)
- Praktikanten und Praktikantinnen: CHF 2‘190.- (+ 11.-)
(detaillierte Angaben zu den Lohnkategorien siehe www.l-gav.ch)
Kontrollstelle für den L-GAV des Gastgewerbes
Dufourstrasse 23
Postfach 357
4010 Basel
Koordinationsstelle für Medienanfragen:
Sabine Bosshardt
Zenhäusern & Partner AG
Tel: +41 (0)44 386 40 02
E-Mail: bosshardt @ zen-com.com