CVP Schweiz - Keine Negativzinsen auf Volksvermögen!
(Bern)(PPS) Der Nationalrat lehnte heute die Motion der CVP-Fraktion für eine Befreiung der Gelder der institutionellen Anleger bzw. der Sozialwerke von den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ab. Die Fraktionsmotion forderte den Bundesrat dazu auf, zusammen mit der SNB dafür zu sorgen, dass diese die Gelder der institutionellen Anleger bzw. der Sozialwerke ohne Negativzins entgegennimmt.
Seit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses stellt die Negativzinspolitik das wichtigste Instrument der Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) dar. Die SNB erhebt einen Negativzins auf Bankeinlagen, die eine bestimmte Freigrenze übersteigen. Damit soll der starke Franken für Anleger an Attraktivität verlieren.
Volksvermögen schützen!
Die Negativzinsen fallen damit auch bei den Vorsorgeguthaben der schweizerischen Pensionskassen (2. Säule) sowie der Sozialwerke (AHV-Ausgleichsfonds, Sparguthaben Säule 3a ect.) an. Die CVP will dies verhindern und hat darum eine Fraktionsmotion eingegeben. Zwangserspartes Volksvermögen darf nicht durch auslandgesteuerte Währungsschwankungen aufs Spiel gesetzt werden! Auf der volkswirtschaftlichen Ebene sind mit der Befreiung des Volksvermögens von den Negativzinsen keine Nachteile zu erkennen. Auch werden keine Auswirkungen auf den Aufwertungsdruck des Frankens erwartet, da die bei der Nationalbank deponierten Gelder aus dem Inland stammen.
Soweit unser Staat ein Zwangssparen vorschreibt, muss der gleiche Staat mindestens den Erhalt des Nominalwertes dieser Vorsorgeguthaben garantieren. Der Nationalrat hat das heute anders gesehen und lehnte die Fraktionsmotion der CVP-Fraktion ab.
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