Alkohol am Steuer - Atem-Alkoholprobe wird beweissicher

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Bundesamt für Strassen

(Bern)(PPS) Am 1. Oktober 2016 wird in der Schweiz die beweissichere Atem-Alkoholkontrolle eingeführt. Fortan ist bei polizeilichen Alkoholkontrollen im Strassenverkehr nur noch in Ausnahmefällen eine Blutprobe nötig. Gemessen wird nicht mehr der Blutalkohol-Gehalt, sondern die Menge Alkohol in der Atemluft. Damit gelten ab Oktober eine neue Messeinheit und neue Zahlen; die Regeln und Sanktionen bleiben aber gleich, es gibt keine Verschärfung. Die Ein-führung der neuen Messmethode erfolgt schrittweise, weil noch nicht alle Kantone die entsprechenden Geräte besitzen.

Zur Feststellung der Fahrunfähigkeit kann bereits heute mit einem Testgerät eine Atemalkoholkontrolle durchgeführt werden. Deren Ergebnis genügt aber nur dann als Beweis, wenn der Wert unter 0,80 Promille liegt und die betroffene Person diesen mit ihrer Unterschrift anerkennt. In allen anderen Fällen ist für den Nachweis der Angetrunkenheit eine Blutprobe nötig.

Die neuen Atem-Alkoholmessgeräte sind nun in der Lage, den Alkoholgehalt der Atemluft so genau und zuverlässig zu messen, dass das Resultat vor Gericht als beweissicher gilt. Damit jeder Fehler ausgeschlossen ist, führt das Gerät mit der gleichen Atemprobe innert weniger Sekunden zwei unabhängige Messungen durch. Nur wenn beide den gleichen Befund ergeben, wird ein gültiges Resultat angezeigt. Es dürfen nur Messgeräte eingesetzt werden, die vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) zugelassen und regelmässig geeicht werden.

0,5 Promille entsprechen 0,25 Milligramm pro Liter

Mit der neuen Messmethode ändern sich die Messeinheit und die Zahlen. Die Geräte zeigen nicht mehr Promille-Werte an (Gramm Alkohol pro Kilogramm Blut) sondern Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft (mg/l). Damit ändern sich auch die Zahlen: Was bisher 0,50 Promille Blutalkohol waren, sind ab jetzt 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft; 0,8 Promille entsprechen 0,4 Milligramm pro Liter. Die Zahlen halbieren sich, inhaltlich entsprechen sie jedoch den bisherigen Grenzwerten. Die Regeln bleiben also unverändert, die rechtlichen Vorschriften gleich wie bis anhin.

Die beweissichere Atem-Alkoholkontrolle ist Bestandteil des Verkehrssicherheitspakets «Via Sicura» und wurde vom Parlament 2012 beschlossen. Der Bundesrat hat die Einführung der neuen Messmethode auf den 1. Oktober 2016 festgelegt. Bis alle Polizeikorps über die notwendigen Geräte verfügen, wird es jedoch eine Zeitlang dauern. Bis dahin kommt dort weiter die Blut-Alkoholkontrolle zur Anwendung.

Ganz abgeschafft wird die Blut-Alkoholkontrolle sowieso nicht: In bestimmten Fällen (z.B. Verdacht auf Betäubungsmittel- oder Medikamentenkonsum, Nachtrunk, Atemwegserkrankung, nach Unfällen) kann die Polizei weiterhin eine Blutprobe anordnen. Auch die betroffenen Fahrzeuglenkenden können auf Wunsch die Fahrfähigkeit mittels Blutprobe bestimmen lassen.

Die beweissichere Atem-Alkoholkontrolle hat drei Vorteile: Die Blutentnahme im Spital entfällt, das Resultat liegt innert weniger Minuten vor, und die Messung ist um einiges billiger als die Blutprobe. Damit ist sie auch kundenfreundlicher. Die beweissichere Atemalkoholkontrolle hat sich ausserhalb der Schweiz bewährt und ist seit vielen Jahren akzeptiert, so z.B. in Frankreich, Österreich, Grossbritannien, Niederlande, Italien, Luxemburg, Spanien, Portugal und Deutschland.

So läuft eine polizeiliche Alkoholkontrolle ab

Am Ablauf einer polizeilichen Alkoholkontrolle wird sich mit der Einführung der beweissicheren Atem-Alkoholkontrolle nicht viel ändern. Wer in eine Kontrolle kommt, wird auch künftig in der Regel zuerst in das kleine Testgerät („Röhrchen") blasen müssen.

- Liegt der festgestellte Wert unter 0,25 mg/l (bisher 0,5 ‰), kann der Getestete weiterfahren (Ausnahme: Personen, die dem Alkoholverbot enterstehen wie Neulenkende oder Berufschauffeure, bei denen ein Wert von mehr als 0,05 mg/l festgestellt wurde).

- Liegt der Wert zwischen 0,25 mg/l und 0,4 mg/l (bisher zwischen 0,5 und 0,8 ‰), kann das Resultat vom Fahrzeuglenkenden mit Unterschrift anerkannt werden. Tut er dies nicht, erfolgt die beweissichere Kontrolle mit dem neuen Messgerät (bisher Blutentnahme im Spital).

- Liegt der Wert bei 0,4 mg/l oder mehr (bisher 0,8 ‰ oder mehr), wird eine beweissichere Atem-Alkoholprobe (bisher Blutprobe) durchgeführt.

Wie die Polizei die neuen Messgeräte einsetzen will, mobil im Polizeifahrzeug oder stationär auf
dem Posten, ist ihr überlassen

Informationen:
astra.admin.ch/themen/verkehrssicherheit/07437/index.html?lang=de
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