Abgesagte Veranstaltungen: Konsumentenschutz verlangt Kulanz
(Bern)(PPS) Der Bundesrat hat bis Mitte März alle Anlässe mit mehr als 1'000 Personen verboten. Der Konsumentenschutz fordert, dass die Veranstalter sich kulant zeigen und bereits gekaufte Tickets den Konsumentinnen und Konsumenten zurückerstatten.
Der Bundesrat verbietet grössere Veranstaltungen wegen der Stufe "besondere Lage", die er wegen der Corona-Erkrankungen in der Schweiz ausgerufen hat. Zugleich sagt er auch, dass es gemäss Epidemiengesetz keine Verantwortung des Bundes für wirtschaftlichen Schaden gebe. Es gebe aber eine Härtefallklausel für besonders betroffene Personen.
Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, nimmt dazu folgendermassen Stellung:
«Veranstalter von Events, welche nun abgesagt werden, müssen Hand bieten zu Lösungen, welche nicht ausschliesslich zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten gehen. Es kann nicht sein, dass die Konsumentinnen und Konsumenten alleine für den Schaden geradestehen müssen».
«Falls die Veranstalter den Konsumenten nicht entgegenkommen, muss der Bund dafür sorgen, dass Lösungen gefunden werden, welche den Schaden nicht einzig den Konsumentinnen und Konsumenten aufbürdet.»
Konsumentinnen und Konsumenten, welche betroffen sind, können sich beim Konsumentenschutz (info @ konsumentenschutz.ch, Stichwort «Ticketrückerstattung») melden, falls der Veranstalter nicht Hand bietet zu kulanten Lösungen.
Der Konsumentenschutz wird weiter grössere Veranstalter anschreiben und sie auffordern, den Konsumentinnen und Konsumenten die Ausgaben zurückzuerstatten.
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