WAK-N sagt Ja zu Bürgschaften in der Wohnraumförderung
Bewährtes Förderinstrument des gemeinnützigen Wohnungsbaus weiterführen
(Zürich)(PPS) Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) stimmt einem neuen Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung deutlich zu. Mit den Bürgschaften ermöglicht der Bund gemeinnützigen Wohnbauträgern günstige Finanzierungen. Der Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz begrüsst, dass die Kommission das bewährte Förderinstrument weiterführen will und damit dem Anliegen der Bevölkerung nach mehr gemeinnützigem Wohnungsbau Rechnung trägt.
An ihrer gestrigen Sitzung stimmten die Mitglieder der WAK-N mit 16 zu 7 Stimmen für einen neuen Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung. Der vom Bundesrat beantragte Kredit von 1,7 Mia. Franken dient vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Dank der Bundesbürgschaft erzielt die EGW attraktive Konditionen für ihre Anleihen am Kapitalmarkt. Daraus vergibt sie langfristige Hypothekarkredite mit festem und tiefem Zinssatz an gemeinnützige Bauträger. Auf diese Weise werden aktuell rund 35’000 Wohnungen in der ganzen Schweiz günstig finanziert – ohne dass es den Bund etwas kostet. Denn die Mittel werden nur ausgabenwirksam, falls eine Bürgschaft eingelöst werden muss. Dies ist seit dem Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2003 noch nie vorgekommen.
Für den gemeinnützigen Wohnungsbau unverzichtbar
Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus entspricht nicht nur einem Verfassungsauftrag (Art. 108 BV), sondern auch einem dringenden Anliegen der Bevölkerung. Gemäss der Abstimmungsanalyse zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» befürworten drei Viertel der Bevölkerung Massnahmen für mehr gemeinnützigen Wohnungsbau, namentlich auch Bürgschaften. Der Bundesrat verfolgt mit dem neuen Rahmenkredit für Bürgschaften das Ziel, dass die gemeinnützigen Bauträger ihren Marktanteil mindestens halten können. Für den gemeinnützigen Wohnungsbau ist die EGW ein unverzichtbares Finanzierungsinstrument. Der aktuelle Rahmenkredit wird Mitte 2021 ausgeschöpft sein. Ein neuer Rahmenkredit ist zwingend nötig, damit die EGW gemeinnützigen Bauträgern weiterhin günstige Finanzierungen ermöglichen kann. «Falls die Nachfrage stark zunehmen und der Rahmenkredit früher als geplant zur Neige gehen sollte, müsste der Bundesrat früher einen neuen Rahmenkredit beantragen», betont Eva Herzog, Präsidentin von Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Der Nationalrat wird in der Wintersession über den Kredit befinden, der Ständerat voraussichtlich in der Frühjahrssession.
Wohnbaugenossenschaften Schweiz ist die Dachorganisation von mehr als 1200 Wohnbaugenossenschaften und weiteren gemeinnützigen Wohnbauträgern mit insgesamt über 150'000 Wohnungen. Der 1919 gegründete Verband steht im Dienste seiner Mitglieder, die auf gemeinnütziger Grundlage preisgünstigen Wohnraum erstellen und bewirtschaften. Zusammen mit ihnen strebt er im ganzen Land eine ausreichende Versorgung mit preisgünstigem, vorzugsweise genossenschaftlichem Wohnraum an.
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