Verwaltung der Internet-Domain .ch – Switch gewinnt Ausschreibung

(Biel/Bienne)(PPS) Die Stiftung Switch wird in den kommenden fünf Jahren erneut als Registerbetreiberin der Domain ".ch" tätig sein. Sie hat die Mitte April 2016 vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eröffnete Ausschreibung gewonnen. Ihr Angebot hob sich durch ein ausgezeichnetes Konzept zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis von den übrigen Offerten ab. Der Entscheid wurde heute auf simap.ch, der elektronischen Plattform für das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz, publiziert.

Mit dem Zuschlag wird die Stiftung Switch von 2017 bis 2021 die nationale Datenbank der .ch-Domain-Namen verwalten und die elektronische Verknüpfung mit dem weltweiten Domain-Namen-System (DNS) sicherstellen. Zu ihren Aufgaben zählen ebenfalls die Zuteilung und der Widerruf des Nutzungsrechts an Internetadressen mit der Endung ".ch". Der Auftrag wurde im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergeben.

Switch erhält das Mandat, weil ihre Offerte die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt hat. Bewertet wurden sowohl qualitative Kriterien als auch der offerierte Grosshandelspreis. Das Angebot von Switch hebt sich insbesondere im wichtigen Bereich der Bekämpfung der Cyberkriminalität ab. Switch betreibt die Internet-Domain .ch im Auftrag des Bundes seit 2003.

Seit Inkrafttreten der Verordnung über Internet-Domains (VID) 2015 müssen sich die Endkundinnen und Endkunden bei der Registrierung von .ch-Domainnamen nicht mehr an die vom BAKOM bezeichnete Registerbetreiberin wenden, sondern ihre .ch-Domainnamen direkt bei den akkreditierten Verkaufspunkten beziehen. Der Zuschlagsentscheid zur Registerbetreiberin hat daher keine direkte Auswirkung auf die Halterinnen und Halter von Domainnamen. Die entsprechenden Endkundenverträge laufen unverändert weiter.

Übertragung der Funktion der Registerbetreiberin

Adressierungselemente wie Telefonnummern oder .ch-Internetadressen sind wichtige Ressourcen für unser Land. Das Fernmeldegesetz überträgt ihre Verwaltung dem BAKOM. Im Gesetz ist jedoch auch die Möglichkeit verankert, in besonderen Fällen die Verwaltung und Zuteilung bestimmter Adressierungselemente Dritten zu übertragen. Im Bereich der Registerfunktion für die .ch-Internetadressen war die staatliche Aufgabe der Verwaltung und Zuteilung bereits in der Vergangenheit ausgelagert, was sich bewährt hat.

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BAKOM 
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