Untersuchungsergebnis: Fastkollision zwischen einer Drohne und einem Airbus A320

(Bern)PPS) Der schwere Vorfall im Anflug einer Passagiermaschine von Amsterdam nach Basel vom 14. Juli 2016 nahm die SUST (Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle) zum Anlass, über Fastkollisionen mit Drohnen, RPAS, unbemannten Luftfahrzeugen zu informieren.

Wir begrüssen diesen summarischen Bericht, insbesondere weil er erstmals öffentlich aufzeigt, wie viele Vorfälle es in der Vergangenheit gab. Die Entwicklung deckt sich leider mit der Popularität der Drohnen. Wie die SUST schreibt, „ist eine Kollision mit einem Verkehrsflugzeug in geringen Flughöhen gerade vor dem Hintergrund des starken Drohnenaufkommens nur noch eine Frage der Zeit.“ Leider. Und jeder hofft, an diesem Tag nicht an diesem Ort zu sein.

Was macht die SUST dagegen? Aus unserer Sicht zu wenig! Sie gesteht ein: „Zielführende Massnahmen sind daher unablässig und schnell umzusetzen“. Diese Massnahmen sind aber nicht wie sonst üblich an das BAZL oder an eine andere Organisation direkt adressiert. Sie sind auch nicht terminiert. Zudem ist diese pauschale Aussage nicht Teil einer Sicherheitsempfehlung, eine solche fehlt leider gänzlich. Dieser Aspekt dürfte in der Folge von der SUST nicht im Sinne eines Pendenzen-Controllings weiterverfolgt werden.

Im materiellen Teil geht die SUST korrekt auf die Entwicklungen der ICAO, JARUS und EASA ein. Und es ist nachvollziehbar, dass die Schweiz diese Prozesse weder beschleunigen, noch Lösungen vorweg nehmen können. Aber, wenn ein Unfall schon als absehbar bezeichnet wird, sollte die SUST mit konkreten Sicherheitsempfehlungen das BAZL in ihrem Vorgehen unterstützen wie auch Druck aufsetzen, im aktuellen Regulierungsprozess die Termine zu halten. Insbesondere wäre ein Bezug auf die Sicherheitsempfehlung 499 vom 2. März 2016 wünschenswert. In diesem geht es um die Einführung eines kompatiblen Kollisionswarnsystems für die allgemeine Luftfahrt, welches aus unserer Sicht um unbemannte Luftfahrzeuge zu erweitern ist. Unbegreiflich der Hintergrund, dass Segelflugzeuge nach wie vor von einer Transponder-Pflicht ausgenommen werden – und dies so vor Jahresfrist erneut bestätigt wurde.

Ja, dies ist mit hohen Kosten für Freizeitpiloten verbunden. Ja, dies ist mit höherem Stromverbrauch in einem Segelflugzeug (und auch in einer Drohne) verbunden. Ja, dies ist mit viel mehr aufleuchtenden Punkten in der Flugsicherung verbunden. Aber wenn „See and Avoid“ in der manntragenden Luftfahrt immer wieder zu Problemen führt, wenn Kollisionswarngeräte inkompatibel sind, oder deren Alarmierungen nicht gehört werden, dann ist es Zeit mehr zu unternehmen als nur eine unadressierte Massnahme aufzuführen.

Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.

Der Unfallbericht der SUST kann auf unserer Webseite bei diesem Beitrag heruntergeladen werden: sites.google.com/a/uaw.aero/start/mitglieder/informationen/untersuchungsergebnisfastkollisionzwischeneinerdrohneundeinemairbusa320

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