Stellungsnahme: Schweizer Gastgewerbe zum Urteil des Genfer Verfassungsgerichtes

(Zürich)(PPS) Stellungnahme zum Urteil des Genfer Verfassungsgerichtes zum kantonalen Gesetz über die Arbeitsaufsicht und die Arbeitsbeziehungen (LIRT)

Die Verbände im Gastgewerbe nehmen vom Urteil des Genfer Verfassungsgerichts betreffend dem kantonalen Gesetz über die Arbeitsaufsicht und die Arbeitsbeziehungen (LIRT) Kenntnis.

Mit dem Urteil hat das Gericht festgelegt, dass sich das neue kantonale Organ für die Arbeitsaufsicht, die paritätische Unternehmensaufsicht (Inspection paritaire des entreprises IPE) betreffend Gesamtarbeitsverträgen nicht in den Kompetenzbereich der Paritätischen Kommissionen einmischen darf. 

Das Genfer Verfassungsgericht regelt mit diesem Urteil konkret, dass die IPE von einer Paritätischen Kommission keine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kontrolle der Einhaltung eines GAV verlangen darf. Ebenso wenig darf die IPE beschliessen, selber eine Kontrolle über die Anwendung des GAV vorzunehmen, weil sie der Auffassung wäre, dass die von der Paritätischen Kommission durchgeführte Kontrolle ungenügend oder ineffizient ist. Ebenso hat die IPE nicht das Recht, eine Kontrolle vorzunehmen, wenn die Paritätische Kommission bei dem einen oder anderen Unternehmen auf eine Kontrolle verzichtet. Schliesslich darf die IPE von der Paritätischen Kommission auch nicht verlangen, dass diese Kontrollen durchführt oder dies auf eine bestimmte Art tut. Mit anderen Worten haben die Paritätischen Kommissionen, welche für die Kontrolle der Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge (GAV) zuständig sind, die alleinige Kompetenz auf diesem Gebiet. Sie sind frei zu handeln oder nicht zu handeln, und dabei vorzugehen, wie sie dies für richtig halten. Dies gilt insbesondere für den allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe (L-GAV).

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Link zum Urteil (Französisch): justice.geneve.ch/tdb/Decis/CST/cst.tdb?F=ACST/10/2016&HL=DateDecision%7C2016%7CProcedure

Firmenportrait: 

L-GAV – Der Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe: Gut für alle.

Die Verhandlungspartner Hotel & Gastro Union, Unia, Syna, GastroSuisse, hotelleriesuisse und die SwissCateringAssociation (SCA) wollen die Vorteile ihres gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrages (L-GAV) stärker kommunizieren und dadurch dessen Akzeptanz verbessern. Damit möchten die Verbände insbesondere die Chancen aufzeigen, die der L-GAV den Arbeitgebern und Arbeitnehmenden des Gastgewerbes in einem anspruchsvollen Umfeld bietet. Unter dem Slogan „L-GAV: Gut für alle“ und mittels Medienpräsenz, Informationsmaterial für gastgewerbliche Betriebe und weiteren Massnahmen soll die Branche dafür sensibilisiert werden, dass der L-GAV das Gastgewerbe wettbewerbsfähig und im Arbeitsmarkt konkurrenzfähig macht. Weitere Information unter l-gav.ch.

Pressekontakt: 

Jasmin Epp
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