Stellungnahme für die Ehe zwischen Mann und Frau

(Pfäffikon ZH)(PPS) Freikirchen.chspricht sich dafür aus, den Begriff der "Ehe" weiterhin spezifisch für die Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann zu verwenden. Neben der klassischen Ehe soll der Staat liberale und pluralistische Beziehungsformen rechtlich absichern. Das Recht und der Gewinn der Kinder, bei einem männlichen und weiblichen Elternteil aufzuwachsen und ihre leiblichen Eltern zu kennen, sollen unterstützt werden. Die gebotene Toleranz gilt nicht nur gegenüber den Wünschen von Homosexuellen, sondern auch gegenüber den Bedürfnissen der Kinder und dem ethischen Empfinden eines Grossteils der Schweizer Bevölkerung.

Am 26. September 2021 wird in der Schweiz über die "Ehe für alle" abgestimmt. Die Gesetzesvorlage sieht vor, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, ihnen die gemeinschaftliche Adoption von Kindern zugänglich zu machen und für lesbische Paare die Samenspende zu ermöglichen. Folgende Gesichtspunkte sprechen aus unserer Sicht für die Beibehaltung der Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau:

Die Definition der Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann hält das Anliegen einer gelassenen, objektiven Differenzierung hoch. Eine Differenzierung grenzt sich ab von Diskriminierung (ungerechtfertigte Benachteiligung) und Pauschalisierung (Gleichmachung von Unterschiedlichem):
Wie im Sport ist auch in einer Lebensgemeinschaft ein gemischtes Doppel nicht in allen Belangen dasselbe wie ein Damendoppel oder ein Herrendoppel. Traditionellerweise meint der Begriff Ehe ein gemischtes Doppel aus Mann und Frau. Wird die Ehe zwischen Frau und Mann von anderen Partnerschaften unterschieden, handelt es sich nicht um eine Bewertung, sondern um eine gelassene Benennung der objektiven Realitäten. Es gibt keinen zwingenden Grund, diese bewährte und klare Bezeichnung aufzuweichen.

Eine liberale und pluralistische Gesellschaft braucht neben der traditionellen Ehe andere, liberale und pluralistische Beziehungsformen, die durch den Staat rechtlich abgesichert werden können:
Wir plädieren dafür, die eingetragene Partnerschaft rechtlich zu vervollständigen. Allen Paaren soll unabhängig ihrer heterosexuellen, homosexuellen oder sonstigen sexuellen Orientierung die Möglichkeit gegeben werden, Fragen um Versicherungen, Vermögen, Erbschaften, Besuchsrecht (z.B. in Spitälern) und Bürgerrecht verbindlich zu vereinbaren.
Die Ehe wurde in der Geschichte zwar immer wieder den gesellschaftlichen Begebenheiten angepasst, sie ist von ihrem Grundsatz her aber keine liberale, pluralistische Beziehungsform, sondern eine zwar dynamische und dennoch bewährte, klassische Institution und soll dies auch bleiben dürfen.

Frauen sind die besseren Mütter. Männer sind die besseren Väter. – Die Ehe zwischen Mann und Frau unterstützt das Recht und den Gewinn der Kinder, bei einem männlichen und weiblichen Elternteil aufzuwachsen und von deren Unterschiedlichkeit und Ergänzung zu profitieren:
In Arbeitsgruppen und Leitungsteams in Wirtschaft, Politik und Sozialem legt man heute zu Recht Wert auf Diversität und Ergänzung zwischen Frauen und Männern. Auch wenn es keine fixen Stereotypen gibt, sind tendenzielle Unterschiedlichkeiten in Lebenserfahrung, Wahrnehmungen und Empfindungen erkennbar. Teams leben von der fruchtbaren und respektvollen Ergänzung von Männern und Frauen. Diese grundsätzliche Sichtweise der Unterschiedlichkeit und Ergänzung spiegelt sich in der Ehe zwischen Frauen und Männern, insbesondere in der gemeinsamen Elternschaft. Kinder profitieren davon, von der Ergänzung der tendenziell unterschiedlichen Lebenserfahrung, Wahrnehmungen und Empfindungen von Mann und Frau zu lernen. Dies unabhängig davon, ob es sich dabei um die leiblichen Eltern handelt.

Kinder brauchen Wurzeln und Flügel. – Die Ehe zwischen Frau und Mann unterstützt das Recht und den Gewinn der Kinder, die Wurzeln ihre leiblichen Eltern zu kennen und in einer Beziehung zu ihnen aufzuwachsen:
Die UN-Kinderrechtskonvention betont "soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von Ihnen betreut zu werden" (7.1) sowie "das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmässige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht." (9.3) Kinder profitieren davon, ihre biologische Herkunft und die Geschichte der Vorfahren zu kennen.

Der nachvollziehbare Wunsch und das berechtigte Bedürfnis, als Erwachsene in einer Beziehung zu Kindern zu stehen, darf nicht das Recht und Bedürfnis der Kinder ausser Kraft setzen, bei einem männlichen und einem weiblichen Elternteil aufzuwachsen und ihre Wurzeln zu kennen:
Die Rechte und Gewinne, mit einem weiblichen und einem männlichen Elternteil aufzuwachsen und die Wurzeln der leiblichen Eltern zu kennen, werden schon heute zahlreichen Kindern vorenthalten, zum Beispiel infolge von Scheidungssituationen, Adoptionen, zerrütteter Beziehungen, Krankheit oder des Todes von Elternteilen. Die Realität solcher ungeplanten Trennungen von einem männlichen und weiblichen Elternteil beziehungsweise von den biologischen, kulturellen und familiären Wurzeln rechtfertigt jedoch nicht, dass diese Reche und Gewinn einem Kind systematisch und im Vornherein verwehrt oder nur sehr schwer lebbar gemacht werden. Dies würde zum Bespiel dort geschehen, wo ein lesbisches Paar via Samenspende zu Kindern käme (oder bei der später angestrebten Geburt durch Leihmutterschaft für schwule Paare).
Es ist ein Unterschied, ob Kinder aufgrund entstandener Lebensumstände auf ein gewisses Wohl verzichten müssen, oder ob diese Umstände absichtlich herbeigeführt wurden.

Familien sind aufgerufen, kinderlose Erwachsene soweit möglich in ihre familiären Beziehungen einzubeziehen und sie am Familienleben teilhaben zu lassen:
Es ist ein grosses Vorrecht, über Generationsgrenzen hinweg Leben zu teilen und gegenseitig durch generationsspezifische Lebenserfahrungen, Wahrnehmungen und Empfindungen bereichert zu werden. Erwachsene und Kinder können viel voneinander über das Leben lernen. In klassischen Familien kommt hinzu, dass ein Kind das kombinierte biologische Erbe seiner Mutter und seines Vaters repräsentiert, was sich in äusserlichen und charakterlichen Ähnlichkeiten zeigen kann.
Zahlreichen Menschen ohne eigene Kinder bleibt das Glück generationsübergreifender Beziehungen verwehrt. Davon betroffen sind zum Beispiel Singles, kinderlose heterosexuelle und homosexuelle Paare sowie Senioren. Durch gelebte Freundschaften, Patenschaften und gemeinschaftliches Wohnen muss "Kinderlosigkeit" für Erwachsene kein bleibender Zustand bleiben. Auch Kinder könnten durch Erweiterung ihres erwachsenen Beziehungsumfeldes profitieren.

Die Ehe zwischen Mann und Frau entspricht dem ethischen Empfinden eines Grossteils der Schweizer Bevölkerung und der Tradition unserer Kultur:
Das christliche Menschenbild versteht die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann, wie auch die klassische Sicht des Islams, des Judentums, des Hinduismus und weiterer Religionen. Es ist fragwürdig, solche ethischen Empfindungen eines Grossteils der Schweizer Bevölkerung und eine jahrtausendealte Tradition unnötig durch gesetzliche Neudefinitionen zu strapazieren. Solche ethischen Empfindungen wären es auch dann wert, respektiert und mit Toleranz behandelt zu werden, wenn das traditionelle Eheverständnis nur noch von einer Minderheit unserer Gesellschaft geteilt werden sollte. Die Annahme der "Ehe für alle" würde zu einer normativen Veränderung des Ehebegriffs führen.
Der Staat hat die Meinungs- und Gewissensfreiheit aller Menschen zu schützen. So muss auch die Meinungs- und Gewissensfreiheit von traditionell denkenden Pfarrpersonen und Geistlichen religiöser Gemeinschaften in Theorie und Praxis ohne gesellschaftlichen Druck gewahrt bleiben.

Auf Grundlage solcher Gesichtspunkte engagiert sich der Dachverband Freikirchen.ch für die Stärkung der Ehe zwischen Frau und Mann. Darum plädiert Freikirchen.ch für ein Ja zum Referendum gegen die "Ehe für alle" am 26. September 2021.

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Über Freikirchen Schweiz
Freikirchen.ch ist der Dachverband der Freikirchen und christlicher Gemeinschaften in der Schweiz. Er ist ein nationaler Kirchenverband mit 19 freikirchlichen Bewegungen aus der Deutschschweiz, zu denen über 750 örtliche Kirchen mit ihren diakonischen Werken gehören. Neben der Schweizer Bischofskonferenz und der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz versteht sich der Dachverband Freikirchen.ch zusammen mit dem Réseau als dritte Kraft der christlichen Kirchen in der Schweiz und als Sprachrohr für die gemeinsamen Anliegen der Freikirchen.
Als Hintergrund: Das Nationale Forschungsprogramm «Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft» (NFP 58 - https://freikirchen.ch/wp-content/uploads/2016/06/NSF_Studie_Freikrichen...) hat für ein normales Wochenende in der Schweiz 690'000 Personen ermittelt, die an einem religiösen Ritual teilnehmen. Davon entfallen 261'510 (37,9%) auf katholische Gemeinden, 200’790 Personen (29,1%) gehen in einen freikirchlichen Gottesdienst, 96'600 Personen (14%) sind in reformierten Kirchen und 72'450 Personen (10,5%) in muslimischen Versammlungen. Mehr auf freikirchen.ch.

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