Schweizer Freihandel mit China: Ohne Menschenrechte droht das Referendum

MEDIENMITTEILUNG von Public Eye, Amnesty International Schweiz und der Gesellschaft für bedrohte Völker

(Zürich)(PPS) Ein neues Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China darf es nicht ohne Garantie der Menschenrechte geben. Anlässlich des heutigen Besuchs von Aussenminister Ignazio Cassis in Peking fordern Schweizer NGOs, dass der Bundesrat die Menschen- und Arbeitsrechte bei den aktuellen Verhandlungen priorisiert.

Bei der ersten Verhandlungsrunde im März in Peking waren die Menschenrechte komplett ausgeklammert worden, kritisiert eine zivilgesellschaftliche Allianz. Für Amnesty International Schweiz, die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und Public Eye ist ein erneuertes Abkommen ohne Einbezug von Arbeits- und Menschenrechten und ohne Konsequenzen bei einem Verstoss völlig inakzeptabel.

Seit Inkrafttreten des bilateralen Freihandelsabkommens im Jahr 2014 hat sich die Menschenrechtslage in der Volksrepublik China drastisch verschlechtert. Insbesondere die Rechte der Tibeter*innen, Uigur*innen und Hongkonger*innen stehen unter massivem Druck. Der Bundesrat hat diese besorgniserregende Entwicklung in seiner China-Strategie 2021-2024 selbst beschrieben und im kürzlich veröffentlichten Bericht zu Chinas transnationaler Repression in der Schweiz nochmals unterstrichen. Dennoch will er den Freihandel mit der Volksrepublik China weiter ausbauen. Dies, obwohl er nicht gewährleisten kann, dass keine Produkte aus Zwangsarbeit in die Schweiz gelangen und dabei sogar noch Zollvergünstigungen erhalten.

Die Schweiz muss die Einhaltung der Menschenrechte in ihrer Aussenwirtschaftspolitik sicherstellen. Sie sind unverhandelbar und dürfen nicht für wirtschaftliche Interessen relativiert oder aufgeweicht werden. Konkret fordern wir deshalb:

Vorgängige menschenrechtliche Abklärungen: Vor Abschluss der Verhandlungen muss der Bundesrat eine Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsstudie durchführen, um die Auswirkungen des Abkommens abschätzen zu können. Deren Ergebnisse müssen im Vertrag berücksichtigt werden.

Verankerung von Arbeits- und Menschenrechten: Neben einem Bekenntnis zur Umsetzung und Einhaltung der Kernarbeitsnormen der ILO müssen auch Menschenrechte integraler Bestandteil des Abkommens sein.

Sanktionierbarkeit: Verstösse gegen die Bestimmungen zu Arbeits- und Menschenrechten müssen Konsequenzen haben (bis hin zur Aussetzung des Abkommens), die durch unabhängige Instanzen durchsetzbar sind.

Solange Menschenrechte und grundlegende Arbeitsstandards nicht integrale Bestandteile eines erneuerten Freihandelsabkommens Schweiz-China sind, werden wir uns mit Nachdruck gegen dessen Erweiterung einsetzen. Dafür sind wir, gemeinsam mit weiteren politischen Akteur*innen, auch bereit, das Referendum zu ergreifen.

Pressekontakt: 

Public Eye
Dienerstrasse 12, Postfach
8021 Zürich

Amnesty: Michael Ineichen, +41 78 827 77 86, mineichen @ amnesty.ch
GfbV: Selina Morell, +41 77 268 68 72, selina.morell @ gfbv.ch
Public Eye: Manuel Abebe, +41 77 455 42 34, manuel.abebe @ publiceye.ch