Schutz für Whistleblowing: Nun ist endlich ein Neuanfang möglich

(Bern)(PPS) Erfreulicherweise hat der Nationalrat heute Morgen die völlig verunglückte OR-Revision, die unter dem trügerischen Namen «Schutz für Whistleblowing» segelte, deutlich versenkt. Das Plenum ist damit seiner Rechtskommission gefolgt.

Die bundesrätliche Vorlage schützte Whistleblower am Arbeitsplatz nicht: sie machte ihnen vielmehr schikanöse, komplizierte und kaum verständliche Vorgaben, ohne den Kündigungsschutz zu verbessern. Die Rechtsunsicherheit hätte gerade in den KMU zugenommen, da nicht nur Arbeitnehmende, auch Arbeitgeber ohne professioneller juristischer Rechts- und Compliance-Abteilung nicht aus den neuen OR-Regelungen schlau geworden wären. Zu recht hat nun der Nationalrat wie seine Rechtskommission in einer breiten Koalition entschieden, dass die Vorlage untauglich ist und das Geschäft ein «Reset» benötigt. Die Arbeiten müssen auf einer neuen, sauberen Grundlage neu begonnen werden.

Der SGB erinnert daran, dass die Schweiz aus völkerrechtlichen Vorgaben verpflichtet ist, WhistleblowerInnen zu schützen und den Schutz gegen missbräuchliche Kündigungen massiv zu verbessern (ILO-Konventionen, Vorgaben des Europarates).

Bundesrat und Parlament sollen nun die Forderungen der Gewerkschaften sowie betroffener WhistleblowerInnen umsetzen. Diese verlangen seit Jahren neben der Ablehnung der missratenen bundesrätlichen Vorlage einen Neuanfang mit folgenden Elementen:

  • Griffiger Schutz gegen missbräuchliche Kündigungen von WhistleblowerInnen, inkl. der Möglichkeit der Wiedereinstellung
  • Besserer Schutz gegen Mobbing am Arbeitsplatz, inkl. Anpassung des Unternehmensstrafrechts
  • Verankerung des allgemeinen Whistleblowing-Schutzes in einer Rahmengesetzgebung oder im OR-Kündigungsschutz-Recht gemäss den Empfehlungen des Europarates und der OECD
  • Angleichung der Whistleblowing-Regeln für privates und öffentliches Personal mit Zugang für alle zu unabhängigen, staatlichen Meldestellen
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