No Hitting Day 2016: Schlag Rahm, nicht Kinder!
(Bern)(PPS) Der Videoclip „Schlag Rahm, nicht Kinder!“ von Kinderschutz Schweiz fordert das Recht auf gewaltfreie Erziehung ein
Anlässlich des No Hitting Day vom 30. April 2016 macht Kinderschutz Schweiz mit einem kurzen Videoclip „Schlag Rahm, nicht Kinder!“ unter Mitwirkung von Heidi-Darstellerin Anuk Steffen klar, dass Körperstrafen gegen Kinder im Erziehungsalltag keinen Platz haben. Die Stiftung ruft die Politik dazu auf, das Recht der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung im schweizerischen Zivilgesetzbuch zu verankern.
Kinder und Jugendliche können die Nerven der Eltern oder Erziehungsberechtigten im Alltag manchmal arg strapazieren: Trotzdem haben Schläge und andere entwürdigende Strafen in der Erziehung nichts verloren. Der kurze Videoclip „Schlag Rahm, nicht Kinder!“ von Kinderschutz Schweiz ruft anlässlich des No Hitting Day vom 30. April Eltern und Erziehungsberechtigte dazu auf, das Recht der Kinder auf körperliche und psychische Unversehrtheit sowie auf eine gewaltfreie Erziehung zu respektieren. In dem im Internet veröffentlichten Videoclip spielt Anuk Steffen mit, bekannt aus der Heidi-Verfilmung aus dem Jahr 2015. Sie sagt: „Ich habe beim Dreh mitgemacht, weil es für eine gute Sache ist. Es geht doch nicht, dass Eltern ihre Kinder schlagen!“
Körperstrafen sind im schweizerischen Erziehungsalltag weit verbreitet
„Eine Ohrfeige hat noch keinem Kind geschadet!“ Dieser Meinung ist laut einer Erhebung von Isopublic aus dem Jahr 2007 eine Mehrheit der Eltern in der Schweiz – selbst wenn es um die Bestrafung der Kleinsten geht. Ungefähr 35’000 Kinder unter vier Jahren werden gemäss der letzten repräsentativen Studie der Universität Freiburg aus dem Jahr 2004 zum Bestrafungsverhalten von Schweizer Eltern regelmässig geohrfeigt, an den Haaren gerissen und auf den Hintern geschlagen. Was ein beachtlicher Teil der Erwachsenen als vertretbares Erziehungsmittel empfindet, hat für die Entwicklung der Kinder schwerwiegende gesundheitliche (körperliche und psychische) negative Folgen wie Studien belegen.
Recht auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich verankern
Kinderschutz Schweiz ruft die eidgenössische Politik dazu auf, das Recht des Kindes auf körperliche und psychische Unversehrtheit sowie auf eine gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch zu verankern und damit die bestehenden Normen im Strafrecht zu ergänzen. Seitens des Gesetzes braucht es eine klare Absage an die Körperstrafe als Erziehungsmittel. Studien aus europäischen Ländern wie z.B. Deutschland und Schweden zeigen, dass entsprechende rechtliche Normen in Kombination mit breit angelegten Sensibilisierungsmassnahmen einen merklichen und nachhaltigen Rückgang von Gewalt in der Erziehung bewirken. Sogar bei Eltern, die Körperstrafe ausdrücklich befürworten und wenig Bereitschaft zeigen, ihre Haltung zu ändern.
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Kinderschutz Schweiz macht sich dafür stark, dass alle Kinder in unserer Gesellschaft in Würde und ohne die Verletzung ihrer Integrität aufwachsen. Als nationale gemeinnützige Stiftung setzt sich Kinderschutz Schweiz mit Präventions-, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit und politischem Lobbying für die Rechte von Kindern und gegen jede Form von Gewalt an Kindern ein.
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