Leicht sinkende Strompreise 2017 für Haushalte
(Bern)(PPS) Für das Jahr 2017 sinken die schweizerischen Strompreise in der Grundversorgung für Haushalte leicht. Das geht aus den Berechnungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) hervor. Ein typischer Haushalt bezahlt im nächsten Jahr 20.2 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). Dies entspricht einer Reduktion von 0.4 Rp./kWh (- 2 %).
Per 31. August 2016 mussten die rund 660 Schweizer Netzbetreiber ihre Elektrizitätstarife für das nächste Jahr sowohl ihren Kunden als auch der ElCom bekannt geben. Gemäss den Berechnungen der Medianwerte durch die ElCom präsentiert sich die Situation wie folgt:
- Rund ein Drittel der Netzbetreiber erhöhen die Tarife, während rund zwei Drittel sie senken.
- Ein typischer Haushalt mit einem Verbrauch von 4‘500 kWh pro Jahr bezahlt 2017 20.2 Rp./kWh, also 0.4 Rp./kWh (- 2 %) weniger als in diesem Jahr. Auf ein Jahr gerechnet, entspricht dies einer Stromrechnung von 910 Franken (- 20 Fr.).
Die Tarife setzen sich zusammen aus dem Netznutzungsentgelt (Netzkosten), den Energiepreisen, der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) sowie den Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen.
Für 2017 sind bei den Tarifen gegenläufige Effekte zu beobachten: Einerseits sinken die Netzkosten geringfügig; für einen typischen Haushalt um 0.2 auf 9.8 Rp./kWh (- 2 %). Auch die Energiepreise sinken für die Haushalte um 0.2 auf 7.6 Rp./kWh (- 3 %). Auf der anderen Seite steigt für die KEV per 1. Januar 2017 um 0.2 auf 1.5 Rp./kWh (+ 15 %). Grund dafür ist erneut die vermehrte Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Die Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen bleiben wiederum weitgehend stabil und belaufen sich für einen Haushalt auf 0.9 Rp./kWh. Für die kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz ergibt sich ein ähnliches Bild wie für die Haushalte: Auch bei ihnen sinken die Komponenten Netzkosten und Energiepreise, während die KEV steigt und die Abgaben an Gemeinde und Kantone konstant bleiben.
Nach wie vor variieren die Preise innerhalb der Schweiz zwischen den Netzbetreibern zum Teil erheblich. Die Gründe dafür sind unterschiedliche Netzkosten und Energietarife:
- Unterschiedliche Netzkosten bestehen aufgrund von topografischen Gegebenheiten des Versorgungsgebiets, anderem Konsumverhalten der Endverbraucher oder Effizienzunterschieden der Netzbetreiber.
- Differenzen im Energietarif ergeben sich aus einem differenzierten ökologischen Produktemix oder aus einem unterschiedlichen Anteil an Eigenproduktion. Netzbetreiber mit vorteilhaft ausgehandelten Bezugsverträgen im Energieeinkauf können die Energie günstiger anbieten als Unternehmen mit einem hohen Anteil an teurer Eigenproduktion. Zudem bestehen erhebliche Differenzen bei den Vertriebsmargen der Netzbetreiber.
- Eine wesentliche Rolle spielen bei einigen Netzbetreibern die Steuern und Abgaben an die Gemeinwesen, die schweizweit stark variieren.
Die ElCom stellt fest, dass die Investitionsquote der Netzbetreiber positiv ist: Die jährlichen Investitionen übersteigen die Abschreibungen, was auf ein aktives Investitionsverhalten hindeutet. Realisierte Investitionen dürfen in die Strompreise eingerechnet werden.
Ab sofort sind die Tarife 2017 der einzelnen Gemeinden und Verteilnetzbetreiber auf der Strompreis-Webseite der ElCom www.strompreis.elcom.admin.ch abruf- und vergleichbar.
Die Daten der Strompreis-Übersicht stammen direkt von den Netzbetreibern und werden von der ElCom umgehend veröffentlicht. Die Verantwortung für die Qualität der Daten liegt deshalb bei den Netzbetreibern. Rund 5 Prozent der Netzbetreiber haben die Daten nicht fristgerecht eingereicht. Für diese Netzgebiete können daher momentan keine Tarife abgerufen werden. Aufgrund der geringen Grösse der Gebiete ist mit keiner Änderung der vorliegenden Ergebnisse zu rechnen.
Die vier Komponenten des Strompreises
1. Netznutzungstarif
Preis für den Stromtransport über das Leitungsnetz vom Kraftwerk bis ins Haus. Er wird bestimmt durch die Kosten für das Netz, d.h. für den Bau sowie Unterhalt und Betrieb.
2. Energiepreis
Preis für die gelieferte elektrische Energie. Diese Energie erzeugt der Netzbetreiber entweder mit eigenen Kraftwerken oder er kauft sie von Lieferanten ein.
3. Abgaben an das Gemeinwesen
Kommunale und kantonale Abgaben und Gebühren. Darunter fallen z. B. Konzessionsabgaben oder lokale Energieabgaben.
4. Bundesabgaben
Bundesabgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien (kostendeckende Einspeisevergütung KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische. Die Höhe der Abgabe wird jährlich vom Bundesrat festgelegt und beträgt im Jahr 2017 1.5 Rp./kWh (2016: 1.3 Rp/kWh).
Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom
3003 Bern
Tel. +41 58 462 58 33
Fax +41 58 462 02 22
E-Mail: info@elcom.admin.ch