KTI unterstützt Innovationsprojekte von KMU mit CHF 60 Mio
(Bern)(PPS) Die Sondermassnahmen gegen den starken Franken 2016, welche die Kommission für Technologie und Innovation KTI im Auftrag von Bundesrat und Parlament durchführte, sind abgeschlossen. Bewilligt wurden 161 Innovationsprojekte von exportorientierten KMU; der Zusatzkredit von CHF 61 Millionen wurde fast vollständig ausgeschöpft.
In der Periode von Anfang Juli bis Ende Dezember 2016 wurden im Rahmen der Sondermassnahmen 335 Fördergesuche beurteilt, welche insgesamt einen Unterstützungsbeitrag von rund CHF 142 Mio. nachgefragt hatten. 161 Projekte im Umfang von CHF 60.3 Mio. wurden bewilligt, was einer Bewilligungsquote von rund 48 Prozent entspricht. Die Qualität der Gesuche stand bei der Evaluation an oberster Stelle. Jedes einzelne Gesuch wurde eingehend und sorgfältig durch die unabhängigen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft geprüft. So wurde sichergestellt, dass ein Zusammenhang zum starken Franken gewährleistet war und die bewilligten Gesuche eine hohe Qualität aufwiesen.
Die erleichterten Bedingungen der Sondermassnahmen (siehe unten) stiessen auf grosse Nachfrage bei den KMU. In 90 Projekten wurde die Eigenleistung des Unternehmens, wie auch der Cash-Beitrag reduziert. In sechs Fällen wurde nur die Eigenleistung und in 65 Projekten nur der Cash-Beitrag reduziert. Auch das Angebot der KTI-Innovationsmentorin und -mentoren, welche die Unternehmen in Innovationsvorhaben beraten und unterstützen, wurde von den KMU rege genutzt.
Vielfältige Projekte, grösstenteils aus den Ingenieurwissenschaften
Mit 68 (CHF 24 Mio.) entfällt die grösste Anzahl an bewilligten Projekten auf den Bereich der Ingenieurwissenschaften. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Maschinen-, Elektro- und Metallbau-Industrie (MEM) mit ihren zahlreichen KMU diesem Sektor angehört und sie zu den exportstärksten unseres Landes zählt.
Die bewilligten Projekte decken ein breites Spektrum an Vorhaben ab: So will ein Projektteam aus der Ostschweiz beispielsweise ein Prüfsystem für Seile aus Hochleistungstextilien entwickeln. Damit soll der Zustand von Seilen in Lift- oder Seilbahnanlagen genau beurteilt werden können. Ein anderes Projektteam startet die Arbeiten an einem Roboter, welcher elektronische Schaltschränke und Verteilungsanlagen verdrahten kann und dabei auch bei kleineren Serien noch wirtschaftlich ist. Beide Systeme könnten in internationalen Märkten auf grosses Interesse stossen.
Im Tätigkeitsbericht zum Geschäftsjahr 2016, welcher im Frühling publiziert werden wird, wird die KTI tiefergehend über die Sondermassnahmen informieren.
Erleichterte Bedingungen für Innovationsförderung
Die Sondermassnahmen 2016 beinhalteten folgende Lockerungen:
- Reduktion des Cash-Beitrages bei Wirtschaftspartnern in Innovationsprojekten
- Die übliche Regelung, wonach sich die privaten Umsetzungspartner bei den von der KTI geförderten Innovationsprojekten grundsätzlich zur Hälfte an den Projektkosten zu beteiligen haben, wurde dahingehend gelockert, dass neu eine Eigenbeteiligung von minimal 30% vorgesehen war.
- Der Einsatz von KTI-Innovationsmentoren zur Betreuung von Innovationsvorhaben der im Fokus stehenden KMU wurde intensiviert.
Der Bundesrat beantragte dem Parlament für die Umsetzung dieser Massnahmen zusätzliche Mittel in der Höhe von CHF 61 Mio. für die KTI (siehe Medienmitteilung). Das Parlament bewilligte die Mittelübertragung in der Sommersession (siehe Medienmitteilung).
Die gesprochenen Mittel verteilen sich wie folgt auf die KTI-Förderbereiche:
Ingenieurwissenschaften
- Bundesgeitrag (in Mio. CHF): 24.0
- Anzahl bewilligte Projekte: 68
Mikro- und Nanotechnologien
- Bundesgeitrag (in Mio. CHF): 17.0
- Anzahl bewilligte Projekte: 42
Enabling Sciences
- Bundesgeitrag (in Mio. CHF): 7.0
- Anzahl bewilligte Projekte: 22
Life Sciences
- Bundesgeitrag (in Mio. CHF): 12.3
- Anzahl bewilligte Projekte: 29
Für nähere Informationen wie Zeitplan der Umsetzung, Bedingungen und am häufigsten gestellte Fragen, besuchen Sie kti.admin.ch/sondermassnahmen.
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