Hunde chippen und registrieren – neu auf AMICUS
(Winterthur)(PPS) Seit dem 1. Januar 2016 müssen sämtliche Hunde in der Schweiz auf der Datenbank AMICUS registriert werden. Die bisherige ANIS-Hundedatenbank wird damit abgelöst. Bisherige Hundehalter wurden bereits von ANIS auf AMICUS übertragen, neue Hundehalterinnen und Hundehalter müssen sich hingegen für das Erfassen der Daten bei den Gemeinden melden.
Wie das Bundesamt für Veterinärwesen schreibt, “wird von zwei Hunden zurzeit einer aus dem Ausland importiert, leider häufig auf illegalem Weg. Die Verlockung, auf einfache Weise viel Geld zu verdienen, verleitet skrupellose Verkäufer dazu, zu junge, zu früh von der Mutterhündin getrennte, schlecht sozialisierte und häufig kranke Welpen zu verkaufen. Einige der Welpen kommen aus Regionen oder Länder, wo die Tollwut verbreitet ist. Wenn diese Welpen nicht oder schlecht geimpft sind, laufen wir Gefahr, diese schreckliche Krankheit wieder in die Schweiz einzuschleppen. Alle in der Schweiz gehaltenen oder importierten Hunde müssen deshalb registriert und Halterwechsel gemeldet werden.“
In der Tierseuchenverordnung TSV ist vorgeschrieben, was die Hundehalterin und der Hundehalter zu tun haben und welche Konsequenzen daraus zu tragen sind. In einem Beispiel aus der Praxis des Bundesgerichts zeigen wir in der Medienmitteilung auf, was Sache ist, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit dem Tierseuchengesetz TSG Rechnung getragen wird.
Unsere Organisation active-for-animals.ch hat sich u.a. zum Ziel gesetzt hat, Tierhalter, Tiervereine und ganz allgemein Tierfreunde praxisnah aufzuklären, und zwar über Rechte und Pflichten im Umgang mit Tieren, insbesondere in kritischen Situationen.
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