Generalversammlung Sunrise: Alle Anträge des Verwaltungsrats gutgeheissen; Dividende von CHF 3.33 pro Aktie genehmigt

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(Zürich)(PPS) Die Aktionäre der Sunrise Communications Group AG sind an der heutigen ordentlichen Generalversammlung in Zürich den Anträgen des Verwaltungsrats in allen Punkten gefolgt. An der Veranstaltung nahmen 121 Aktionäre teil, die mit den vom unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertretenen Stimmen insgesamt 67 % des Aktienkapitals vertraten (eingetragener Bestand 76%).

Wahlen
Die zur Wiederwahl vorgeschlagenen bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats, Peter Kurer, Peter Schöpfer, Jesper Ovesen, Robin Bienenstock, Michael Krammer, Christoph Vilanek und Joachim Preisig wurden für ein weiteres Jahr in ihrem Amt bestätigt.

Die Generalversammlung wählte Peter Kurer für eine weitere Amtsdauer als Präsidenten des Verwaltungsrats.

Die Generalversammlung bestätigte zudem Peter Schöpfer als Vorsitzenden des Vergütungsausschusses und wählte die Mitglieder des Ausschusses gemäss Antrag.

In seiner konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Generalversammlung bestätigte der Verwaltungsrat Peter Schöpfer als Vizepräsidenten. Peter Kurer nimmt zudem neu Einsitz im Audit Committee und ersetzt Michael Krammer, der in den Vergütungsausschuss wechselt.

Dividende von CHF 3.33 pro Aktie – Dividendenrendite von 5 %
Der Geschäftsbericht der Sunrise Communications Group AG mit Lagebericht und Finanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 wurde genehmigt. Die Aktionäre stimmten ausserdem dem Antrag des Verwaltungsrats zu, eine Dividende von CHF 149,9 Mio. respektive CHF 3.33 pro Aktie auszuzahlen, was einer Dividendenrendite von 5 % auf Ende des Geschäftsjahres entspricht.

Die Generalversammlung genehmigte zudem die Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung und stimmte dem Vergütungsbericht 2016 zu. Des Weiteren genehmigten die Aktionäre den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats für die Zeit bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung im Jahr 2018 sowie den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2018.

Die Aktionäre stimmten ausserdem dem Antrag des Verwaltungsrats zur Wiederwahl von Herrn Andreas G. Keller, Rechtsanwalt in Zürich, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu.

Die Generalversammlung genehmigte zudem die Wiederwahl der Ernst&Young AG, Zürich, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2017.

Statutenänderungen
Die Generalversammlung hat die Statutenänderungen bezüglich der Erneuerung des genehmigten Aktienkapitals, die Schaffung von zusätzlichem genehmigtem Aktienkapitel, die Statutenbestimmung zur Einberufung und Traktandierung sowie die Statutenbestimmung zu allgemeinen Grundsätzen der Vergütung ebenfalls gutgeheissen.

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