Fragwürdige Unterscheidung bei hochtoxischen Stoffen

Fragwürdige Unterscheidung bei hochtoxischen Stoffen
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Pro Natura

Neue Pestizidgrenzwerte in der Gewässerschutz-Verordnung (GSchV)

(Basel)(PPS) Die revidierte Gewässerschutzverordnung korrigiert die Grenzwerte für einige hoch giftige Pestizide nach unten. Neu dürfen aber in Gewässern, die nicht der Trinkwassergewinnung dienen, gewisse Stoffe höher konzentriert sein. Solche Unterscheidungen zwischen besser und weniger gut geschützten Gewässern sind nicht akzeptabel. Pro Natura fordert ein klares Anwendungsverbot für hoch problematische Stoffe und ein Zulassungsverfahren, das deren Anwendung zuverlässig verhindert.

Pro Natura begrüsst die beschlossenen Grenzwertsenkungen für gewisse hochtoxische Stoffe. Unverständlich ist jedoch, dass einige Gifte in Wasser, das nicht als Trinkwasser genutzt wird, künftig sogar in höherer Konzentration vorkommen dürfen als heute. «Umweltgifte richten Schaden an, unabhängig davon, wie das belastete Wasser verwendet wird. Die Frage, wo wir wie viel Gift tolerieren wollen, eröffnet deshalb die falsche Diskussion», sagt Michael Casanova, Projektleiter Gewässerschutzpolitik bei Pro Natura.

Anwendungsverbot für hochtoxische Stoffe

Für Pro Natura führt der eingeschlagene Weg der Grenzwertanpassungen nicht zum Ziel. «Die hochtoxischen Pestizide sollen generell nicht mehr verwendet werden. Dies ist der einzige Weg, um unsere Gewässer und das Grundwasser frei zu halten von hochpotenten Giften und deren Abbauprodukten», so Casanova. Speziell problematisch ist zudem, dass die Umwelt- oder Gesundheitsschädlichkeit verschiedener Stoffe erst festgestellt wird, wenn diese Gifte bereits im Einsatz sind.

Zulassungsverfahren ändern

Pro Natura fordert daher einen Systemwechsel bei der Zulassung von Pestiziden. Das heute zuständige Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) soll von einer unabhängigen Zulassungsstelle abgelöst werden, die dafür sorgt, dass bei der Zulassung von Pestiziden der gesetzliche Auftrag zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung besser wahrgenommen wird.

Tiefere Grenzwerte für hochtoxische Stoffe nur im Trinkwasserbereich

Die revidierte Gewässerschutzverordnung definiert neu für gewisse Stoffe einzeln, wie hoch ihre Konzentration im Wasser sein darf. Für einige Substanzen, die bereits in geringsten Konzentrationen problematische Wirkungen entfalten können, wurde der bisher geltende allgemeine Grenzwert von 0, 1 Mikrogramm pro Liter Wasser nach unten korrigiert. So etwa für das hochgiftige Cypermethrin, das im Holzschutz und im Acker- und Gemüsebau Anwendung findet. Andere Wirkstoffe hingegen, wie etwa das Fungizid Cyprodinil, dürfen künftig in Gewässern, die nicht der Trinkwassernutzung dienen, in grösseren Konzentrationen vorkommen als heute. Die Grenzwerte für jene Stoffe, die nicht einzeln beurteilt worden sind, bleiben unabhängig vom allfälligen Verwendungszweck des Wassers bei 0,1 Mikrogramm/Liter. Ob klarer definierte Grenzwerte dazu führen, dass die Kantone den qualitativen Gewässerschutz endlich konsequenter vollziehen, bleibt abzuwarten.

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Michael Casanova, Projektleiter Gewässerschutzpolitik Pro Natura
michael.casanova @ pronatura.ch
Tel. 061 317 92 29