Erstmals Urteil wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen

URTEIL DES KANTONSGERICHTS AR: MINERAL- UND HEILBAD UNTERRECHSTEIN

(Bern)(PPS) Die Behindertenorganisationen insieme, Procap, Pro Infirmis und Inclusion Handicap nehmen erfreut zur Kenntnis, dass in der Schweiz erstmals überhaupt eine Klage wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen gutgeheissen worden ist. Das Bad hatte Schülern und Schülerinnen mit geistigen und körperlichen Behinderungen den Zugang verweigert. Die Behindertenorganisationen erhoffen sich von diesem Urteil eine schweizweite Signalwirkung. 

Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor Benachteiligungen ausgesetzt. 13 Jahre nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) hat ein Gericht nun erstmals eine Diskriminierung festgestellt. Die klagenden Behindertenorganisationen erhoffen sich, dass das Urteil des Kantonsgerichts AR auf die ganze Schweiz ausstrahlt und zum Präzedenzfall wird.

Wegen Behinderung den Zutritt verweigert
m Januar 2012 wollten Mitarbeitende der Heilpädagogischen Schule Heerbrugg mit fünf Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung im Alter zwischen sechs und 14 Jahren das Mineral- und Heilbad Unterrechstein besuchen. Das Bad verweigerte der Gruppe jedoch den Zugang. Die Begründung: Ihre Anwesenheit störe die anderen Gäste und sei für diese unzumutbar. 

Gegen diese Diskriminierung reichten insieme, Procap und Pro Infirmis mit fachlicher Unterstützung von Inclusion Handicap Klage ein, die das Gericht nun gutgeheissen hat. Das Bad ist öffentlich zugänglich. Wer Menschen aufgrund Ihrer Behinderungen nicht hineinlässt, handelt diskriminierend. 

Wichtiges Verbandsbeschwerderecht
Der Vorfall zeigt, dass Menschen mit Behinderungen nach wie vor Diskriminierungen ausgesetzt sind. In den allermeisten Fällen sehen Betroffene jedoch von einem Gang vor Gericht ab, nicht zuletzt aus finanziellen Gründen. Auch im Fall Mineral- und Heilbad Unterrechstein hätte die Ungerechtigkeit keine Konsequenzen zur Folge gehabt, wäre nicht die Möglichkeit des Verbandsbeschwerderechts ausgeschöpft worden. 

insieme, Procap, Pro Infirmis und Inclusion Handicap hoffen, dass das heute gefällte Urteil eine Kehrtwende darstellt und zur Sensibilisierung beiträgt. Die Organisationen werden sich weiterhin mit aller Kraft gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zur Wehr setzen. 

Pressekontakt: 

Inclusion Handicap
Mühlemattstrasse 14a
3007 Bern

Tel: 031 370 08 30
Fax: 031 370 08 51
info @ inclusion-handicap.ch