Beherbergungsbranche steht zum bewährten bilateralen Weg

Beherbergungsbranche steht zum bewährten bilateralen Weg
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HotellerieSuisse

HotellerieSuisse lehnt die schädliche Kündigungsinitiative einstimmig ab.

(Bern)(PPS) HotellerieSuisse lehnt die wirtschaftlich schädliche Kündigungsinitiative klar ab. Mit Blick auf die negativen Konsequenzen hat die Verbandsleitung einstimmig die NEIN-Parole beschlossen. Die Tourismuswirtschaft will die Bilateralen I erhalten, Nachfragerückgänge und Verschärfungen des Fachkräftemangels verhindern sowie die Reisefreiheit sichern. 

Am 17. Mai 2020 findet die Abstimmung zur Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» statt. Der Titel der Initiative verschleiert jedoch ihre wahren Absichten und Folgen, denn eine Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU bedeutet das Ende der Bilateralen I – ein Paket aus insgesamt sieben bilateralen Verträgen. Darunter würde nicht nur die Gesamtwirtschaft, sondern spezifisch auch die Tourismusbranche leiden. Die Verbandsleitung von HotellerieSuisse hat daher bereits an ihrer Sitzung vom 25. September 2019 einstimmig die NEIN-Parole beschlossen

Grossen wirtschaftlichen Gesamtnutzen der Bilateralen I erhalten

Die Betroffenheit der Tourismusbranche umfasst zum einen die Gefahr eines absehbaren Rückgangs der Schweizer Wirtschaftsleistung bei Annahme der Initiative. Dadurch ist zu erwarten, dass indirekt auch die Nachfrage im Schweizer Tourismus zurückgeht. Die Anbindung und Vernetzung der Schweiz innerhalb Europas ist ein zentraler Faktor der positiven Wirtschaftsentwicklung in den letzten Jahren. Die Kündigung der Bilateralen I hat auch das Ende der touristisch relevanten Abkommen im Verkehrsbereich zur Folge. Der Wegfall der vereinfachten Produktezulassung führt zudem zu einem weiteren Kostenschub bei der Beschaffung von ausländischen Gütern.

Gefahr für das touristisch relevante Schengen-Abkommen

Doch damit nicht genug: Die Initiative bedroht zum anderen das für den Tourismus bedeutende Schengen-Abkommen. Obwohl eine formelle Verknüpfung der Abkommen fehlt, sieht die EU die Bilateralen I als Voraussetzung für das Schengener Acquis. Somit stehen die für den Tourismus vorteilhaften Visaregelungen sowie die Reisefreiheit auf dem Spiel.

Verschärfung der Fachkräftemangels bei Wegfall der Personenfreizügigkeit

Schliesslich ist die Tourismusbranche auch ganz direkt betroffen, wenn es um die Frage der Fortführung der Personenfreizügigkeit geht. Aufgrund des grossen Fachkräftemangels in der Schweiz ist die Tourismusbranche zwingend auf europäische Fachkräfte angewiesen. Diese müssen unbürokratisch rekrutiertbar bleiben. Bei einer Wiedereinführung von Kontingenten wäre dies aufgrund des grossen administrativen Mehraufwands jedoch nicht mehr möglich. 

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