Zwei Kandidatinnen stellen sich zur Wahl für das Präsidium der Migros-Verwaltung
(Zürich)(PPS) An der Delegiertenversammlung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) stellen sich mit Jeannine Pilloud und Ursula Nold zwei Kandidatinnen zur Wahl als Präsidentin der Migros-Verwaltung. Nach einem eingehenden Auswahlprozess empfiehlt das paritätische Evaluationsgremium des MGB den Delegierten Jeannine Pilloud als Nachfolgerin des zurücktretenden Präsidenten Andrea Broggini.
Die Delegiertenversammlung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) wählt an der Sitzung vom 23. März 2019 das neue Präsidium der Migros-Verwaltung. Am Freitag wurde das Evaluationsverfahren abgeschlossen. Zur Wahl für die Nachfolge des amtierenden Präsidenten Andrea Broggini stellen sich zwei qualifizierte Kandidatinnen.
Jeannine Pilloud ist seit Anfang 2018 als Delegierte der SBB für die Branchenentwicklung im öffentlichen Verkehr der Schweiz und in verschiedenen Verwaltungsräten tätig. Zuvor war sie von 2011 bis 2017 Leiterin der Division Personenverkehr und Mitglied der SBB-Konzernleitung.
Ursula Nold ist seit 2005 als Dozentin und Angebotsverantwortliche im Institut für Weiterbildung und Medienbildung, Bereich Kader- und Systementwicklung, der Pädagogischen Hochschule Bern tätig. Seit 2008 ist sie Präsidentin der Delegiertenversammlung des MGB.
Das paritätische Evaluationsgremium, die Verwaltung sowie das Büro der Delegiertenversammlung empfehlen den Delegierten des MGB Jeannine Pilloud zur Wahl.
Über das Evaluationsverfahren
Der seit 2012 amtierende Präsident der Migros-Verwaltung, Andrea Broggini, hatte letzten Herbst seinen vorzeitigen Rücktritt für die zweite Jahreshälfte 2019 angekündigt. Bis Ende 2018 konnten dem zuständigen Evaluationsgremium, bestehend aus je drei Personen der Verwaltung und des Büros der Delegiertenversammlung, Kandidaturen für das Präsidium eingereicht werden. Das Evaluationsgremium hat die Dossiers der Kandidierenden eingehend geprüft und umfangreiche Gespräche geführt, mit dem Ziel, der Delegiertenversammlung eine Wahlempfehlung zu unterbreiten. Der Entscheid über die Wahl obliegt der Delegiertenversammlung.
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