Sunrise gibt den auf den Spin-off folgenden Verwaltungsrat bekannt
(Opfikon)(PPS) Die Sunrise Communications AG (Sunrise)[1] hat heute bekannt gegeben, wie sich ihr Verwaltungsrat nach dem Spin-off des Schweizer Geschäfts von Liberty Global Ltd. (Liberty Global) zusammensetzen wird. Der Spin-off wird voraussichtlich im 4. Quartal 2024 abgeschlossen. Die Einzelheiten über den neuen Verwaltungsrat wurden im Rahmen eines in den USA üblichen Verfahrens für Spin-off-Transaktionen in einem vorläufigen Prospekt bei der US-Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities & Exchange Commission) eingereicht. Sunrise geht davon aus, dass der finale Prospekt im September dieses Jahres genehmigt wird.
Nach Abschluss des Spin-offs, werden folgende Personen dem Sunrise Verwaltungsrat angehören und eine starke Mischung aus Schweizer Staatsangehörigen und in Europa ansässigen strategischen Führungskräften aus dem Telekommunikations- und Mediensektor sicherstellen:
- Adam Bird, derzeit Senior Partner und Global Lead des Bereichs Consumer Tech & Media von McKinsey & Co.
- Ingrid Deltenre, ehemals Mitglied des Verwaltungsrats von Sunrise vor der Übernahme durch Liberty Global und vormalige Leiterin der Generaldirektion der Europäischen Rundfunkunion sowie Direktorin des Schweizer Fernsehens.
- Mike Fries, derzeit CEO und Mitbegründer von Liberty Global, er wird den Verwaltungsrat präsidieren.
- Thomas D. Meyer, ehemaliger Präsident des Verwaltungsrats von Sunrise vor der Übernahme durch Liberty Global und vormaliger CEO der Accenture AG Schweiz.
- Catherine Mühlemann, ehemals Partnerin bei der Andmann Media Holding und vormaliges Verwaltungsratsmitglied von Swisscom und Kabel Deutschland.
- Enrique Rodriguez, derzeit Chief Technology Officer von Liberty Global.
- Lutz Schüler, derzeit CEO von Virgin Media O2 in U.K.
Kurzbiografien der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder finden sich im Anhang zu dieser Medienmitteilung. Die Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder reicht vom Spin-off bis zur ersten Generalversammlung der Sunrise Aktionäre im Jahr 2025.
Der Spin-off unterliegt den üblichen Abschlussbedingungen, einschliesslich der Zustimmung der Aktionäre von Liberty Global anlässlich einer ausserordentlichen Versammlung, die voraussichtlich im 4. Quartal 2024 stattfinden wird.
Capital Markets Day am 9. September 2024 in Zürich
André Krause, CEO von Sunrise, und weitere Mitglieder der Sunrise Geschäftsleitung führen am 9. September 2024 am Hauptsitz von Sunrise in Zürich, Schweiz, einen Kapitalmarkttag (Capital Markets Day) für Investoren und potenzielle Investoren durch. Sunrise wird dabei den Investoren und Analysten die Details des geplanten Spin-offs und des Sunrise Geschäfts präsentieren. Kurz darauf folgt eine Roadshow, die von André Krause bzw. Jany Fruytier (CFO von Sunrise) präsentiert wird.
Der Capital Markets Day ist eine Präsenzveranstaltung, die auch als Webcast auf den Websites von Sunrise und Liberty Global übertragen wird. Die Präsentation beginnt voraussichtlich um 13.30 Uhr MESZ / 7.30 Uhr EDT. Wenn Sie persönlich an der Veranstaltung teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an das Investor Relations-Team von Liberty Global: ir@libertyglobal.com
Eine Aufzeichnung dieser Veranstaltung wird für etwa 90 Tage auf den Websites von Sunrise und Liberty Global abrufbar sein. Die detaillierte Tagesordnung wird zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Weitere Informationen zu Sunrise finden Sie auf der Liberty Global Website und der Sunrise Website.
[1] Die Sunrise Communications AG ist die Holdinggesellschaft, deren Aktien im Rahmen des Spin-offs ausgegeben werden.
ÜBER LIBERTY GLOBAL
Liberty Global (NASDAQ: LBTYA, LBTYB und LBTYK) ist ein weltweit führender Anbieter von konvergenten Breitband-, Video- und Mobilkommunikationsdiensten. Wir bieten Produkte der nächsten Generation über fortschrittliche Glasfaser- und 5G-Netzwerke an und stellen derzeit über 85 Millionen Anschlüsse* in ganz Europa bereit. Zu unseren Unternehmen gehören einige der bekanntesten Verbrauchermarken, darunter Sunrise in der Schweiz, Telenet in Belgien, Virgin Media in Irland, UPC in der Slowakei, Virgin Media-O2 in Grossbritannien und VodafoneZiggo in den Niederlanden. Dank unserer Grösse und unseres Engagements für Innovation bauen wir schon heute die Verbindungen von morgen auf, indem wir in die Infrastruktur und Plattformen investieren, die es unseren Kundinnen und Kunden ermöglichen, das Beste aus der digitalen Revolution zu machen, und gleichzeitig die fortschrittlichen Technologien einsetzen, die Nationen und Volkswirtschaften für ihren Erfolg benötigen.
Die konsolidierten Geschäftsbereiche von Liberty Global erwirtschaften einen Jahresumsatz von mehr als 7 Milliarden US-Dollar, während das VMO2 JV und das VodafoneZiggo JV zusammen einen Jahresumsatz von mehr als 18 Milliarden US-Dollar erwirtschaften.**
Liberty Global Ventures, unser globaler Investmentarm, verfügt über ein Portfolio von mehr als 75 Unternehmen und Fonds in den Bereichen Content, Technologie und Infrastruktur, einschliesslich Beteiligungen an Unternehmen wie ITV, Televisa Univision, Plume, AtlasEdge und der Rennserie Formula E.
* Bezieht sich auf die Summe der konsolidierten und zu 50% nicht konsolidierten Festnetz- und Mobilfunkteilnehmer. Einschliesslich Grosskunden-Mobilanschlüsse des VMO2 JV und B2B-Festnetzkunden des VodafoneZiggo JV.
Die oben genannten Umsatzzahlen basieren auf den konsolidierten Ergebnissen von Liberty Global für das Gesamtjahr 2023 und den kombinierten Ergebnissen für das Gesamtjahr 2023 für das VodafoneZiggo JV und den US- GAAP-Ergebnissen für das Gesamtjahr 2023 des VMO2 JV.
Sunrise, Telenet, das VMO2 JV und das VodafoneZiggo JV bieten Mobilfunkdienste als Mobilfunknetzbetreiber an. Virgin Media Ireland bietet Mobiltelefonie als Betreiber eines virtuellen Mobilfunknetzes über Drittanbieter-Netzwerke an. UPC Slovakia bietet Mobiltelefonie als Reseller von SIM-Karten an.
Liberty Global Ltd. ist am Nasdaq Global Select Market unter den Kürzeln «LBTYA», «LBTYB» und «LBTYK» notiert.
libertyglobal.com
ÜBER SUNRISE
Sunrise GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Liberty Global, ist das grösste private Telekommunikationsunternehmen der Schweiz.
Sunrise stellt Privatkunden hochwertige Mobilfunk-, Festnetz-, Breitband- und TV-Dienste zur Verfügung. Sunrise versorgt Geschäftskunden mit 360°-Kommunikationslösungen und integrierten ICT-Lösungen für Konnektivität, Sicherheit und IoT aus einer Hand, um Unternehmen auf ihrem Digitalisierungskurs voranzubringen. Sie profitieren von einem leistungsstarken Ökosystem strategischer Partner und einem hervorragenden End-to-End-Service mit perfekt auf ihre Anforderungen zugeschnittenen Lösungen.
Sunrise ist mit ihrem hybriden Netzwerk aus Glasfaserkabeln, zu dem auch ein weltweit führendes Mobilfunknetz gehört, die führende Anbieterin von Giga-Speed-Internet in der Schweiz. Mit dem Breitbandnetz von Sunrise werden mehr als 95% der Haushalte in der Schweiz mit Giga-Geschwindigkeiten versorgt. Zudem bietet Sunrise eine 5G-Mobilfunkabdeckung für praktisch die gesamte Schweizer Bevölkerung. Das Mobilfunknetz von Sunrise ist das einzige Netz in der Schweiz, das im connect-Mobilfunktest achtmal in Folge mit der Höchstnote «ÜBERRAGEND» ausgezeichnet wurde. Sunrise bietet die höchste Qualität für mobiles Breitband-Internet und das grösste 5G-Netz der Schweiz (connect Ausgabe 1/2024).
Per Ende Juni 2024 umfasste der Kundenstamm von Sunrise rund 3,3 Millionen Mobilfunk-, 1,26 Millionen Breitband- und 1,26 Millionen TV-Kunden (RGU) sowie Tausende von Unternehmen als Geschäftskunden.
Sunrise zeichnet sich durch ein dynamisches, internationales Umfeld aus, in dem jede Stimme gehört wird, Perspektiven ausgetauscht und Werte respektiert werden. Für den Erfolg der Firma ist es entscheidend, als Arbeitgeber Chancengleichheit für eine vielfältige Belegschaft zu bieten. Die rund 2600 Mitarbeitenden (FTE) aus rund 80 Nationen, die viele verschiedene Sprachen und Religionen repräsentieren, tragen mit ihrem Expertenwissen, ihrem innovativen Denken und ihrem aussergewöhnlichen Engagement zum Erfolg von Sunrise bei und spiegeln die Vielfalt ihrer Kundinnen und Kunden wider.
Kein Angebot zum Verkauf oder Aufforderung
Diese Mitteilung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Kauf bzw. zur Zeichnung von Aktien oder eine Aufforderung zur Stimmabgabe oder Zustimmung. Dieses Dokument stellt keinen Prospekt im Sinne des schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes und keinen Prospekt im Sinne sonstiger anwendbarer Gesetze dar. Kopien dieses Dokuments dürfen nicht in Länder versandt, verteilt oder von Ländern aus versandt werden, in denen dies gesetzlich unzulässig oder verboten ist. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots in einer Rechtsordnung dar, in der ein derartiges Angebot oder eine derartige Aufforderung vor der Registrierung, der Befreiung von der Registrierung oder der Qualifizierung gemäss den Wertpapiergesetzen einer Rechtsordnung ungesetzlich wäre, und es findet kein Verkauf von Wertpapieren in einer solchen Rechtsordnung statt.
Diese Bekanntmachung ist nur an bestimmte Adressaten gerichtet und für diese bestimmt: (A) wenn es sich um Personen in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) handelt, die «qualifizierte Anleger» im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 (in der jeweils geltenden Fassung) (die Prospektverordnung) sind (qualifizierte Anleger); und (B) wenn es sich um Personen im Vereinigten Königreich handelt, die «qualifizierte Anleger» im Sinne von Artikel 2(e) der britischen Fassung der Prospektverordnung sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 (die britische Prospektverordnung) Teil des nationalen Rechts im Vereinigten Königreich ist, und wenn es sich um (i) Personen handelt, die über berufliche Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen und unter die Definition von «Investment Professionals» in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner geänderten Fassung (die Order) fallen; oder (ii) um vermögende Personen handelt, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen; oder (C) wenn es sich um andere Personen handelt, an die eine Aufforderung oder ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit (im Sinne von Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000 (in der jeweils gültigen Fassung)) im Zusammenhang mit der Veräusserung von Wertpapieren von Sunrise oder eines Mitglieds ihrer Unternehmensgruppe auf andere Weise rechtmässig übermittelt oder übermittelt werden darf (wobei es sich bei den unter (B) und (C) genannten Personen um relevante Personen) handelt. Diese Bekanntmachung darf (i) im Vereinigten Königreich von Personen, die nicht zu den relevanten Personen gehören, und (ii) in einem Mitgliedstaat des EWR von Personen, die nicht zu den qualifizierten Anlegern gehören, nicht als Grundlage für Handlungen oder Entscheidungen herangezogen werden. Jegliche Anlagetätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, steht (i) im Vereinigten Königreich nur relevanten Personen zur Verfügung und darf nur mit diesen ausgeübt werden; und (ii) in einem Mitgliedstaat des EWR steht sie nur qualifizierten Anlegern offen und darf nur mit diesen ausgeübt werden.
Bei dieser Mitteilung handelt es sich um eine Anzeige im Sinne der Prospektverordnung (EU) 2017/1129, da diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 (in seiner geänderten Fassung) und der zugrunde liegenden Rechtsvorschriften Bestandteil des nationalen Rechts ist. Es handelt sich nicht um einen Prospekt. Eine Kopie des von Sunrise veröffentlichten Prospekts wird, sofern er genehmigt und veröffentlicht wird, auf der Website von Liberty Global unter www.libertyglobal.com zur Einsichtnahme bereitgestellt, wobei bestimmte Zugangsbeschränkungen gelten.
Diese Mitteilung stellt Werbung im Sinne von Artikel 68 des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes dar. Bei solchen Werbeanzeigen handelt es sich um Mitteilungen an Anleger, die deren Aufmerksamkeit auf Finanzinstrumente lenken sollen. Etwaige Investitionsentscheidungen in Bezug auf Wertpapiere sollten nicht auf Grundlage dieser Anzeige getroffen werden.
Zusätzliche Informationen und wo sie zu finden sind
Diese Medienmitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren oder eine Aufforderung zur Stimmabgabe oder Zustimmung dar. Ferner findet kein Verkauf von Wertpapieren in einer Jurisdiktion statt, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung gemäss den Wertpapiergesetzen der jeweiligen Jurisdiktion gesetzwidrig wäre.
Im Rahmen der Ausgliederung der Sunrise zuzurechnenden Geschäftsbereiche von Liberty Global in ein eigenständiges börsennotiertes Unternehmen (die Transaktion) hat Sunrise bei der US-Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, die SEC) eine Registrierungserklärung auf Formular F-4 eingereicht, die eine vorläufige Vollmachtserklärung (das Proxy Statement / Prospekt) enthält. Nachdem das Proxy Statement / der Prospekt für wirksam erklärt wurde, wird Liberty Global ein endgültiges Proxy Statement / einen endgültigen Prospekt und andere relevante Dokumente an die Aktionäre von Liberty Global zu einem noch festzulegenden Stichtag für die Abstimmung über die Transaktion versenden. DEN AKTIONÄREN VON LIBERTY GLOBAL WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, SICH DAS ENDGÜLTIGE PROXY STATEMENT / DEN ENDGÜLTIGEN PROSPEKT SOWIE ALLE ÄNDERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN DAZU UND ALLE DURCH VERWEIS DARIN ENTHALTENEN DOKUMENTE SOWIE SONSTIGE RELEVANTE DOKUMENTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER GEPLANTEN TRANSAKTION DURCHZULESEN, DIE LIBERTY GLOBAL UND SUNRISE BEI DER US-BÖRSENAUFSICHTSBEHÖRDE EINREICHEN WERDEN, SOBALD SIE VERFÜGBAR SIND, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER DIE TRANSAKTION ENTHALTEN WERDEN. Aktionäre und Investoren von Liberty Global können kostenlose Kopien des Proxy Statement/Prospekts und anderer relevanter Materialien (sobald diese verfügbar sind) sowie anderer von Liberty Global und Sunrise eingereichter Dokumente über die Website der SEC unter www.sec.gov beziehen. Kopien des Proxy Statement / Prospekts (und anderer einschlägiger Materialien, sobald diese verfügbar sind) sowie der darin durch Verweis einbezogenen Unterlagen können auch kostenlos bei der Abteilung Investor Relations von Liberty Global unter ir@libertyglobal.com oder +1 (303) 220-6600 angefordert werden.
Teilnehmende an der Aufforderung zur Stimmrechtsvertretung
Liberty Global und seine Verwaltungsratsmitglieder, leitenden Angestellten und bestimmte Mitarbeitende können gemäss den Vorschriften der SEC als Teilnehmende an der Aufforderung zur Stimmrechtsvertretung im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion angesehen werden. Informationen zu den Verwaltungsratsmitgliedern und Führungskräften von Liberty Global entnehmen Sie bitte den von Liberty Global bei der SEC eingereichten Unterlagen. Weitere Informationen zu den Teilnehmenden an der Aufforderung zur Stimmrechtsvertretung und eine Beschreibung ihrer direkten und indirekten Beteiligungen, sei es durch Wertpapierbesitz oder auf andere Weise, werden im Proxy Statement / Prospekt und anderen relevanten Materialien enthalten sein, die bei der SEC eingereicht werden (sobald sie verfügbar sind). Diese Dokumente können kostenlos von den oben genannten Quellen bezogen werden.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Medienmitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act aus dem Jahr 1995, einschliesslich Aussagen über die Transaktion, die Notierung der Sunrise Aktien zum Handel an der SIX Swiss Exchange (die SIX), etwaige Finanz- oder Geschäftsprognosen für 2024 sowie sonstige Informationen und Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen bestimmten Risiken und Unsicherheiten, von denen einige ausserhalb der Kontrolle von Liberty Global und Sunrise liegen und die zu erheblichen Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse von den in diesen Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen führen können. Zu diesen Risiken und Unwägbarkeiten zählen das Risiko, dass Liberty Global die Zustimmung der Aktionäre zu der Transaktion und/oder damit zusammenhängenden Angelegenheiten nicht erhält, die Fähigkeit von Liberty Global, die anderen Transaktionsbedingungen innerhalb des erwarteten Zeitrahmens oder überhaupt zu erfüllen, die Zulassung der Aktien von Sunrise zur Notierung an der SIX und die Entwicklung eines Handelsmarktes für diese Aktien sowie das Ermessen des Verwaltungsrats von Liberty Global, die Transaktion aus irgendeinem Grund nicht abzuschliessen, die Fähigkeit von Liberty Global, die erwarteten Vorteile aus der Transaktion zu realisieren, unvorhergesehene Schwierigkeiten oder Kosten im Zusammenhang mit der Transaktion, die Fähigkeit von Sunrise, erfolgreich als unabhängiges börsennotiertes Unternehmen zu agieren und ihre Beziehungen zu wichtigen Vertragspartnern nach der Transaktion aufrechtzuerhalten, sowie andere Faktoren, die von Zeit zu Zeit in den Einreichungen von Liberty Global oder Sunrise bei der US-Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) aufgeführt sind, einschliesslich des zuletzt von Liberty Global eingereichten Jahresberichts auf Formular 10-K, der von Zeit zu Zeit durch die Quartalsberichte von Liberty Global und andere nachfolgende Einreichungen ergänzt werden kann.
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