RSV-Situation in der Schweiz 2024 | Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV) – ein herausforderndes Virus
RSV-Situation 2024 in der Schweiz
Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV) – ein herausforderndes Virus
(Frauenfeld)(PPS) Das respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein weit verbreitetes Virus, welches ab dem Spätherbst jährliche Epidemien verursacht. Kinder kommen schon früh mit dem Virus in Kontakt und bis zu ihrem zweiten Lebensjahr haben sich die Mehrheit der Kinder mit RSV infiziert. Eine RSV-Erkrankung verläuft bei älteren Kindern und Erwachsenen meist mild, mit Symptomen wie Schnupfen, Husten, Fieber und Müdigkeit.
Neugeborene und Säuglinge hingegen haben ein noch unreifes Immunsystem sowie anfällige Atemwege. Bei ihnen ist das Risiko für schwerwiegende Erkrankungen der unteren Atemwege (wie Bronchiolitis und Lungenentzündungen) erhöht, und kann mit Atembeschwerden, Fieber, verminderter Nahrungsaufnahme, Lethargie und Mittelohrentzündungen einhergehen. Nebst vermehrten Spitaleinweisungen gibt es gewisse Hinweise auf einen Zusammenhang von schweren RSV-Infektionen und einem erhöhten Asthma-Risiko.
RSV zählt in der kalten Jahreszeit zu den am häufigsten nachgewiesenen Virusinfektionen der Atemwege in Kinderkliniken.
Etwa ein Drittel aller Lungenentzündungen und über die Hälfte aller Bronchiolitis- Fälle bei Säuglingen werden von RSV verursacht.
Alle Säuglinge haben ein Risiko für eine RSV-Infektion.
Dass frühgeborene und termingeborene Säuglinge mit angeborenen Herz- oder Lungenleiden ein hohes Risiko für eine schwere RSV-Erkrankung haben, ist mittlerweile medizinisches Grundwissen. Jedoch zeigen bestehende Daten, dass von den etwa 2’000 in der Schweiz pro Jahr aufgrund von RSV hospitalisierten Säuglingen, etwa 94% spät frühgeboren oder termingeboren sind sowie keine angeborenen Herz- oder Lungenleiden (bronchopulmonale Dysplasie) aufweisen.
Des Weiteren können sowohl ausserhalb wie auch während der RSV-Saison geborene Kinder ein Risiko für einen schweren Verlauf einer RSV-Infektion aufweisen.
RSV belastet in der kalten Jahreszeit Schweizer Kinderkliniken stark.
Die Anzahl von RSV-Fällen bei Säuglingen belastet das Schweizer Gesundheitssystem und vor allem die Kinderkliniken erheblich: RSV führte in den Jahren 2016-2019 in der Schweiz zu durchschnittlich 23 Spitaleinweisungen 3 MAT-CH-2401368-1.0-09/2024 auf 1000 Säuglinge im ersten Lebensjahr – also ca. einer von 43 Säuglingen, die aufgrund einer schwerwiegender RSV-Infektion stationär behandelt werden mussten. Ein Teil der Kinder muss intensivmedizinisch betreut werden und diese dann häufig sogar mechanisch beatmet werden. All dies verursacht jährlich zwischen ca. 10-18 Millionen CHF Gesundheitskosten - und darin sind Ressourcen für die ambulante Versorgung noch nicht enthalten.*
Wie kann man Neugeborene und Säuglinge vor RSV schützen?
Leider schützt eine durchgemachte RSV-Erkrankung nicht vor einer erneuten Infektion und Weitergabe des Virus an Kontaktpersonen. Die Schutzprinzipien, welche wir noch aus Pandemiezeiten präsent haben, können das Risiko für RSVbedingte Atemwegserkrankungen reduzieren. Dazu gehört das Händewaschen und bei Erkältungssymptomen, soweit möglich, das Abstandhalten zu Säuglingen und Kleinkindern. Des Weiteren ist auch Immunisierung mit monoklonalen Antikörpern zur Prophylaxe von schweren Erkrankungen der unteren Atemwege, die durch RSV verursacht werden, möglich.
Zu den vorbeugenden Massnahmen sollten zukünftige Eltern idealerweise schon vor der Geburt von den Gynäkolog:innen, Geburtshelfer:innen, Hebammen und/oder Allgemeinärzt:innen informiert werden.
Das BAG stellt auf seiner Webseite zu RSV periodisch aktualisierte Angaben zur Lage in der Schweiz zur Verfügung. Auch die «Pediatric Infectious Disease Group of Switzerland» (PIGS) stellt laufend aktualisierte Informationen auf ihrer Hompage zur Verfügung.
*Berechnet anhand aktueller Schweizer Registerstudie: Jährliche RSV-bedingte Ausgaben total 16.7 (zwischen 15.1-18.3) Millionen CHF in 2020 und 29.6 (zwischen 27.8-31.5) Millionen CHF in 2021, davon entfallen 63.7 % auf Säuglinge. 4 MAT-CH-2401368-1.0-09/2024 Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren:
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