Quellensteuerabkommen mit Österreich wird aufgehoben

Bern, 11.11.2016 (PPS) Das Quellensteuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich wird per 1. Januar 2017 aufgehoben. Auf diesen Zeitpunkt tritt das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen in Kraft. Die Schweiz und Österreich haben am 11. November 2016 in Bern ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet, um einen reibungslosen Übergang zwischen den beiden Modellen sicherzustellen.

Das Quellensteuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Es ermöglichte im Sinne der Weissgeldstrategie des Bundesrats die Regularisierung in der Schweiz gehaltener Vermögens­werte österreichischer Steuerpflichtiger und die Besteuerung darauf anfallender Einkünfte. Gemäss diesem Abkommen hatten die österreichischen Steuerpflichtigen die Wahl, entweder eine direkt auf ihren Konten erhobene und den österreichischen Behörden anonym übermittelte Quellensteuer zu entrichten oder freiwillig Meldung zu erstatten. Dieses Modell verliert jedoch seine Daseinsberechtigung aufgrund der Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen der Schweiz und der EU per 1. Januar 2017, der 28 Mitgliedstaaten und Gibraltar betrifft.

Das Aufhebungsabkommen regelt insbesondere die Modalitäten bei der Überweisung der letzten Steuerbeträge und der Übermittlung der letzten freiwilligen Meldungen an die österreichischen Steuerbehörden. Die Bestimmungen des Quellensteuerabkommens bleiben weiter auf alle während ihrer Geltungsdauer eingetretenen Tatsachen und entstandenen Rechtsverhältnisse anwendbar. Ferner bleibt das Memorandum zwischen beiden Staaten zu Fragen rund um den Marktzugang bestehen.

Auch mit dem Vereinigten Königreich hat die Schweiz ein Quellensteuerabkommen abgeschlossen, das beim Übergang zum Standard des automatischen Informationsaustauschs mit der EU aufgehoben werden muss.

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