Procap Schweiz - IV: Endlich gerechtere Versicherungsdeckung für Frauen

Neue Berechnung der Invalidität bei Teilzeitarbeit

(Olten)(PPS) Der Bundesrat will für die Festlegung des Invaliditätsgrades von Teilerwerbstätigen ein neues Berechnungsmodell einführen. Procap begrüsst die vorgeschlagene Änderung der IV-Verordnung. Damit wird die langjährige Diskriminierung von teilerwerbstätigen Frauen beseitigt und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert.
 
Zurzeit läuft die Vernehmlassung zur neuen Verordnungsbestimmung. Dass der Bundesrat über die Bücher musste, geschah nicht ohne Druck. Jahrelang wendete das Bundesgericht bei der Bemessung der IV-Renten eine Methode an, die insbesondere teilerwerbstätige Frauen mit Familie stark diskriminierte.
 
Procap Schweiz reichte deshalb vor über 8 Jahren eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) ein. In seinem Urteil vom 2. Februar 2016 bezeichnete der Gerichtshof die Schweizer Berechnungsmethode als diskriminierend, weil sie Frauen benachteiligt, die nach der Geburt von Kindern ihr Arbeitspensum reduzieren. «Dass ein Staat vom EGMR wegen Diskriminierung verurteilt wird, ist selten», erklärt Andrea Mengis, fallführende Rechtsanwältin bei Procap Schweiz.
 
Kein Verlust von Rentenansprüchen mehr bei modernem Familienmodell
Procap begrüsst in ihrer Vernehmlassungsantwort die neue Berechnungsart des Bundesrates. «Das neue Modell schafft endlich die diskriminierende Berechnung des Invaliditätsgrades für Eltern ab, die Familienarbeit und Erwerbstätigkeit partnerschaftlich aufteilen möchten», so Mengis. «Es verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, weil unabhängig von der Aufgabenteilung der Versicherungsschutz gewährleistet bleibt.»
 
Wo besteht Handlungsbedarf?
Mit dem neuen Berechnungsmodell können teilerwerbstätige Personen künftig neu eine höhere Rente erhalten. Laut Bundesamt für Sozialversicherungen beziehen heute 16‘200 Personen eine Rente, die gestützt auf die diskriminierende Methode zugesprochen wurde. Diese Renten müssen nun von den IV-Stellen von Amtes wegen überprüft werden.
 
«Es gibt jedoch auch viele Fälle, die bisher aufgrund der diskriminierenden Berechnungsart einen IV-Grad von unter 40 Prozent erreichten und deshalb keine Rente erhielten. Diesen Personen raten wir dringend, möglichst rasch ein neues Gesuch bei der IV einzureichen, da sie Anspruch auf eine Rente haben könnten.» Procap fordert zudem von den zuständigen Behörden, dass sie die betroffenen Personen proaktiv über ihre Kanäle informieren.
 
Die Vernehmlassung dauert noch bis 11. September 2017. Die Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung soll auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten.

 

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