Neue Softwarelösung der AEB hilft Schweizer Exporteuren, mit Präferenzrecht Zoll zu sparen
Zürich – ASSIST4 Warenursprung und Präferenzen schafft Rechtssicherheit bei der Präferenzkalkulation. Exportierende und importierende Unternehmen können Präferenzabkommen zwischen der Schweiz und anderen Ländern nutzen, um ihre Produkte auf ausländischen Märkten günstiger anzubieten und damit konkurrenzfähig zu bleiben. Doch vielen sind die Regeln zu komplex und der Aufwand zu hoch, um sich damit ausreichend zu befassen. Hilfe im Präferenzdschungel bietet das Softwareunternehmen AEB Schweiz AG, das eine neue Software zur automatischen Präferenzkalkulation entwickelt hat.
Präferenzabkommen ermöglichen es dem Importeur im jeweiligen Land, weniger oder gar keinen Zoll zu zahlen. Davon profitiert auch das exportierende Unternehmen, kann es doch seine Produkte durch die Zollersparnis am ausländischen Markt günstiger anbieten – ein deutlicher Wettbewerbsvorteil.
Wer mit Präferenznachweis versenden will, muss nachweisen können, dass die Ware ein Schweizer „Ursprungserzeugnis“ ist. In unserer globalisierten Welt ist aber genau das schwierig geworden. Die Einzelteile eines Produktes werden oft rund um den Globus gefertigt. Bis ein T-Shirt beim Händler im Regal liegt, hat es viele Stationen hinter sich. Aber wie lässt sich der „Ursprung“ feststellen, wenn die Baumwolle aus Virginia stammt, das T-Shirt in der Türkei zusammengenäht und in der Schweiz ein Motiv aufgedruckt wird?
„Bei der Berechnung des Ursprungs spielen der Verkaufspreis des fertigen Produkts und der Anteil der im Ausland gefertigten Teile eine Rolle sowie deren Einreihung in das Warenverzeichnis. Die in den Präferenzabkommen festgelegten Listenregeln müssen genau angewendet werden – ohne IT-Unterstützung ein unglaublich aufwendiges und diffiziles Unterfangen,“ meint AEB Schweiz AG-Geschäftsführer Steffen Frey.
Hintergrund: Freihandelsabkommen
Hinter dem Präferenzrecht steckt der Wunsch, die schweizerische Wirtschaft zu stärken und zugleich bestimmte Wirtschaftsräume durch den verstärkten Warenaustausch profitieren zu lassen. Zudem sollen schweizerische Unternehmen von der Verlagerung ihrer Beschaffung und Produktion ins Ausland abgehalten werden.
Die Schweiz hat Abkommen mit vielen Staaten vereinbart. Ganz aktuell ist das Freihandelsabkommen mit China ab dem 1.1.2014. Die Zolleinsparungen sind unterschiedlich hoch, je nachdem um welche Ware es sich handelt und in welches Land exportiert wird. Zwar ist das Präferenzrecht nicht für jedes Unternehmen relevant und es besteht kein Anwendungszwang. Aber die Nutzung von Präferenzen kann sich lohnen, besonders bei hochpreisigen Produkten oder dort, wo hohe Importzölle verlangt werden.
Weitere Informationen: www.aeb-schweiz.ch/wup
Über AEB (aeb-schweiz.ch)
Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung ist AEB einer der führenden Anbieter für globale IT-Lösungen und Services im Supply Chain Management mit den Schwerpunkten Beschaffungs-, Lager-, Distributionslogistik, Aussenwirtschaft und Risikomanagement. Mit der Logistiksuite ASSIST4 bietet AEB eine Anwendung mit durchgängiger Prozessunterstützung und vollständiger Transparenz für die Planung und Steuerung globaler Liefernetzwerke an. AEB ist ein internationales Unternehmen mit mehr als 6000 Kunden in Europa, Asien und Amerika.
AEB Schweiz AG: Ralf Morawski, Tel. +41 796193984, E-Mail: ralf.morawski@aeb.com