ImmoService, der Immobilienmakler im Aargau informiert: Das Personenschutzrecht: neues Gesetz für die Altersvorsorge

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(Auenstein) Wichtige Gesetzesänderung für Immobilienbesitzer im fortgeschrittenen Alter.

Neues Erwachsenenschutzrecht tritt im Januar 2013 in Kraft

Dieses neue Recht ermöglicht es erwachsenen Menschen eine Person zu bestimmen, die im Falle einer Urteilsunfähigkeit für sie die Personensorge oder die Vermögenssorge übernimmt oder sie im Rechtsverkehr vertritt.Ähnlich einem Testament kann so entschieden werden, was mit seinen Vermögenswerten und/oder der eigenen Personenfürsorge im Falle einer Urteilsunfähigkeit (Krankheit, Alter, Unfall)passieren soll, bzw. wer die urteilsunfähige Person bei diesen Entscheiden vertritt. Das neue Erwachsenenschutzrecht will das Selbstbestimmungsrecht fördern.

Dieser Vorsorgeauftrag muss sich wie ein Testament an gewisse Formen halten. Er wird entweder zu 100 % handschriftlich erstellt oder von einem Notar beurkundet und das Zivilstandsamt trägt diesen Vorsorgeauftrag in einer zentralen Datenbank ein. Auf diese Art wird umgesetzt, dass beim Eintreten einer Urteilsunfähigkeit dieser klar formulierte Wunsch gefunden wird.

Nebst den sozialen Aspekten wie Pflege, Unterhalt und Wohnenbringt diese Gesetzesänderung endlich einen Lichtblick im Umgang mit Immobilien von nicht mehr urteilsfähigen Personen. Denn durch diesen Vorsorgeauftrag kann bereits im Vorfeld bestimmt werden, was mit der eigenen Immobilie in diesem Falle passiert, bzw. wer die notwendigen Entscheide fällt und die urteilsunfähige Person dabei vertritt. Gegenüber der heutigen Regelung, bei der nach einer Urteilsunfähigkeit die Vormundschaftsbehörden mitwirken, können künftig solche Rechtsgeschäfte durch eine im Voraus beauftragte Vertrauensperson (Partner, Kinder, Freunde…) ohne Mitwirkung der Behörden abgewickelt werden.

Der Vortrag „Immobilienverkauf im Alter“ vom 5. Dezember 2012 um 15.00 Uhr im Alterszentrum Schifflände, Gränichen, behandelt dieses Thema kurz und prägnant und gibt viele Inputs und Anregungen zu einem geregelten und einfachen Verkauf von Immobilien im Alter. Durch den informativen, ca. 1.5 stündigen Vortrag begleiten Immobilienfachleute der ImmoService Partner GmbH und ein bekannter Notar aus der Region. Eine Anmeldung zum kostenlosen Vortrag ist erwünscht unter 062 822 24 34 oder info@immoservice.ch.

Firmenportrait: 

ImmoService Partner GmbH ist spezialisierter Immobilienmakler im Raum Aargau, Solothurn, Mittelland. ImmoService bietet einen kompletten Service beim Verkauf von Immobilien an. Ob Haus, Wohnung, Mehrfamilienhaus oder Grundstück: Der Kunde wird vorgängig unverbindlich beraten. Spezialgebiet: Immobilienverkauf/Hausverkauf im Alter für Senioren.

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