IGFM Schweiz appelliert an Bundesrat sich gegen die erzwungene Organentnahme an Gefangenen in China zu engagieren
(Bern)(PPS) Vor einiger Zeit hat die IGFM Schweiz eine Petition an den Bundesrat gestartet mit der Forderung, die langjährige Praxis der erzwungenen Organentnahme an Inhaftierten in chinesischen Gefängnissen öffentlich zu verurteilen und sich für die sofortige Beendigung dieses Verbrechens zu engagieren. Die Petition hat 8000 Unterschriften erzielt und wird nun am 8. Dezember dem Bundesrat überreicht.
Der Boom der chinesischen Transplantationsmedizin setzte um die Jahrtausendwende ein. Bereits ab 2005 zeichnete sich ab, dass die chinesische Transplantationsmedizin zu einem erheblichen Teil auf der erzwungenen Entnahme von Organen bei Häftlingen beruht. Die hohe Verfügbarkeit von Organen, die kurzen Wartezeiten von wenigen Wochen selbst für lebenswichtige Organe, oder die Möglichkeit für die Transplantation lebenswichtiger Organe einen Termin zu vereinbaren, nährten den schrecklichen Verdacht, dass China in seinen Gefängnissen eine Art «Lebendorganbank» betreibt, und Menschen für den Verkauf ihrer Organe auf Abruf tötet. Schnell wurde auch klar, dass die anfängliche Rechtfertigung der chinesischen Regierung, die Organen ausschliesslich von rechtskräftig zum Tode verurteilten Häftlingen zu entnehmen, nicht stimmen konnte. Stattdessen wurde immer deutlicher, dass der chinesische Staat auf die Organe von Gewissensgefangenen, wie Christen, Tibeter, Uiguren und insbesondere von Angehörigen der Meditationspraxis Falun Gong zurückgriff.
Seit 2005 haben, weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit, diverse Organisationen und Einzelpersonen eine grosse Anzahl von Beweisen für dieses unfassbare Verbrechen der chinesischen Regierung zusammengetragen. Diese Beweise konnten 2019 dem sogenannten China Tribunal in London präsentiert werden, welches sich konstituierte um die Anschuldigungen der erzwungenen Organentnahme in China zu untersuchen. In seinem Urteil im März 2020 sah es das Gericht als erwiesen an, dass die erzwungene Organentnahme an Gewissensgefangenen in China bereits über einen langen Zeitraum durchgeführt wird und es deshalb eine beträchtliche Anzahl von Opfern geben muss. Trotzdem streitet die chinesische Regierung das Verbrechen bis heute ab. China sah sich bisher auch nie gezwungen, die Anschuldigungen zu widerlegen. Die Herkunft der in China transplantierten Organe lässt sich daher bis heute nicht unabhängig überprüfen.
Auch wenn sich zum heutigen Zeitpunkt die Opfer der erzwungenen Organentnahme nicht quantifizieren lassen, so steht doch ausser Frage, dass sie in China seit bald 20 Jahren gängige Praxis ist. Allein der Beweis der Existenz einer solchen Praxis sollte der internationalen Staatengemeinschaft und insbesondere der humanitären Schweiz eigentlich genügen, um sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen dieses Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu engagieren.
Die IGFM Schweiz fordert vom Bundesrat:
- dass er den Missbrauch der Transplantationsmedizin in China öffentlich verurteilt,
- dass er ein intransparentes Organspendesystem in China nicht länger tatenlos hinnimmt,
- dass er sich klar auf die Seite der Opfer stellt,
- dass er sich aktiv für eine Aufklärung und Aufarbeitung dieses Verbrechens einsetzt,
- dass er sich für die Verurteilung der Täter ausspricht,
- dass er das Thema in die Agenda von multilateralen Organisationen einbringt,
- dass er sich in jeder Hinsicht für ein sofortiges Ende dieses Verbrechens engagiert.
Die Petition wird der Bundeskanzlei am 8. Dezember 2022 um 10 Uhr auf der Bundesterrasse hinter dem Bundeshaus West übergeben.
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte wurde 1972 in Frankfurt in Main gegründet, wo sie heute noch ihren Hauptseitz hat. Sie ist eine von politischen Parteien, Regierungen und religiösen Gruppen unabhängige Nonprofit- und Nichtregierungsorgansation. Sie unterstützt Personen, die Opfer von politischer, rassistischer oder religiöser Verfolgung geworden sind, die sich gewaltlos für die Verwirklichung der Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen und die verfolgt werden, weil sie ihre Rechte einfordern.
Die schweizerische Sektion wurde 1983 gegründet und ist Trägerin des seit 1994 existierenden Schweizerischen Menschenrechtspreises, der jährlich verliehen wird.
IGFM-CH
Silvan Fedier, Projektleiter
Landoltstrasse 83
3007 Bern
Telefon: 078 722 42 21
Mail: silvan.fedier @ gmail.com
www.igfm.ch