Fluganalyse: Schweizer Flugbranche wird immer unpünktlicher

  • AirHelp analysiert alle Passagierflüge der letzten fünf Jahre in der Schweiz
  • Anzahl verspäteter oder ausgefallener Flüge stieg um mehr als die Hälfte
  • 2018 hatten 88 Prozent mehr Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung als 2014

(Bern)(PPS) Die Flugverspätungen und -ausfälle in der Schweiz haben in den letzten fünf Jahren um insgesamt 50,5 Prozent zugenommen – Tendenz steigend. Das geht aus einer aktuellen Analyse des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals AirHelp (airhelp.com) hervor. Das Unternehmen hat die Entwicklung der Flugbranche von 2014 bis 2018 untersucht.

Demnach sind 2018 insgesamt 56.300 Flüge ausgefallen oder haben ihr Ziel verspätet erreicht. Im Jahr 2014 waren es hingegen noch 37.400. Die Gesamtanzahl an Flugbewegungen erhöhte sich im selben Zeitraum jedoch nur um 5,1 Prozent.

Anzahl betroffener Passagiere steigt stark

Noch deutlicher wird diese negative Entwicklung im Hinblick auf die Passagierzahlen: 2018 waren insgesamt 6,79 Millionen Personen von Ausfällen und Verspätungen betroffen. Das sind 60 Prozent mehr als noch 2014.

Die Airlines waren dabei immer häufiger selbst für die Probleme verantwortlich. So stieg die Anzahl an Passagieren mit einem Anspruch auf Entschädigung bis 2018 um ganze 88 Prozent an. Das bedeutet, dass immer mehr Reisende ihr Ziel mindestens drei Stunden zu spät oder sogar gar nicht erreichten und die jeweilige Fluggesellschaft – und nicht etwa ein außergewöhnlicher Umstand wie schlechtes Wetter – dafür verantwortlich war. 

Die Flugausfälle und -verspätungen in der Schweiz sind in den letzten Jahren massiv angestiegen. Für 2019 erwarten wir, dass sogar noch mehr Passagiere davon betroffen sein werden. Wie die exponentiell ansteigende Anzahl entschädigungsberechtigter Passagiere zeigt, liegen die Gründe für die Flugprobleme immer häufiger bei den Airlines. Denn eine Entschädigung muss nur dann gezahlt werden, wenn die Fluggesellschaft für die Probleme verantwortlich ist. Ausgelöst wird dieser drastische Anstieg unter anderem durch den internationalen Marktkampf. So bieten einige Fluggesellschaften beispielsweise Strecken an, die sie aufgrund von Flugzeug- und Personalmangel gar nicht bedienen können – zu Lasten der Verbraucher.  

Betroffene sollten das jedoch nicht schweigend hinnehmen, sondern von ihren Fluggastrechten Gebrauch machen. Wir von AirHelp unterstützen sie dabei und ziehen, wenn nötig, auch vor Gericht”, kommentiert Philippe Strässle, Experte für Fluggastrechte von AirHelp

Alle Relevanten Daten finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:

Entwicklung der Flugbranche in der Schweiz von 2014 bis 2019

Jahr

Alle Flüge

Problemflüge

(verspätet* und ausgefallen)

Passagiere, die von

Problemflügen betroffen waren

2014

217.200

37.400

4.225.000

2015

221.100

44.000

5.211.000

2016

225.800

43.100

5.308.000

2017

224.800

46.800

6.004.000

2018

228.300

56.300

6.790.000

Entwicklung

2014 bis 2018

0,2%

5,1%

60,7%

*Verspätung von mindestens 15 Minuten
Erhebungszeitraum: 01.01.2014-31.12.2018; Zahlen gerundet

Entschädigungsanspruch noch am Gate prüfen

Mit dem Boarding Pass Scanner von AirHelp können betroffene Passagiere noch am Flughafen prüfen, ob ihr Flugproblem zu einer Entschädigung berechtigt. Anschließend haben Passagiere zudem die Möglichkeit, AirHelp damit zu beauftragen, ihr Recht auf eine Entschädigung bei der Airline geltend zu machen. Die AirHelp-App gibt es gratis im Google Play Store und im App-Store von Apple.

lugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Im Falle eines stark verspäteten oder ausgefallenen Fluges sowie bei einer Nichtbeförderung haben Reisende unter anderem Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Start- oder Zielflughafen innerhalb der EU oder und, im Falle von Letzterem, die durchführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Der Grund für die Verzögerung im Flugbetrieb muss durch die Airline verschuldet sein. Das Recht auf finanzielle Entschädigung kann innerhalb von drei Jahren ab dem verspäteten Flugtermin eingefordert werden, ansonsten verjährt dieser Anspruch.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

Weitere Informationen stehen unter folgendem Link bereit: www.airhelp.com/de-ch/fluggastrechte

Firmenportrait: 

Über AirHelp
AirHelp hilft Reisenden Ihre Fluggastrechte geltend zu machen und Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Seit der Gründung im Jahr 2013 hat das Unternehmen Forderungsansprüche für mehr als zehn Millionen Passagieren durchgesetzt. Dabei ist die Überprüfung des Entschädigungsanspruches für den Kunden kostenlos. Ausschließlich nach der erfolgreichen Durchsetzung wird eine Servicegebühr berechnet. AirHelp ist in 30 Ländern aktiv, bietet seinen Service in 16 Sprachen an und beschäftigt weltweit über 550 Mitarbeiter. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: airhelp.com/de-ch.

Pressekontakt: 

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Pressekontakt: Lukas von Zittwitz | lukas.v.zittwitz @ tonka-pr.com | +49.30.403647.605