Der SGB zu den neusten Corona-Massnahmen des Bundesrats
Löhne garantieren – Arbeitsplätze erhalten
(Bern)(PPS) Die angeordneten temporären Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen bei den Arbeitnehmenden zu neuen Unsicherheiten und Problemen. Dagegen müssen Massnahmen ergriffen werden: Die Löhne müssen für alle garantiert und die Arbeitsplätze erhalten werden und bleiben. Auch für jene Angestellte, bei denen das wichtige Instrument der Kurzarbeit nicht greift. Lohngarantie und Arbeitsplatzerhalt sind im Interesse der gesamten Volkswirtschaft.
• Keine Entlassungen dank Kurzarbeit:
Die Firmen dürfen in dieser schwierigen Lage keinesfalls Personal entlassen, sondern sollen auf Kurzarbeit ausweichen. Mit der Kurzarbeit hat der Bund ein mächtiges Instrument, um die Löhne auch bei Umsatzeinbrüchen in den Firmen weiter zu zahlen und damit auch einen grossen Teil der Liquidität der Firmen zu sichern.
• Kurzarbeit breiter anwenden:
Der Bundesrat muss die Lücken bei den befristeten Verträgen sowie bei StundenlöhnerInnen so rasch als möglich schliessen – bevor es zu spät ist.
• Lohngarantie auch bei Ausfall durch Betreuungspflichten:
Wenn Eltern zuhause bleiben müssen, um die Kinder zu betreuen, muss der Arbeitgeber die Löhne grundsätzlich weiterbezahlen. Damit die Löhne in jedem Fall sicher sind, fordert der SGB zudem einen Lohnersatz für Eltern mit Betreuungspflichten. Dazu sollen bereits bestehende Strukturen der Erwerbsersatzordnung EO genutzt werden.
Der SGB begrüsst, dass sich ein grosser Teil der Firmen im Zusammenhang der Schulschliessungen gegenüber den Eltern bisher kulant gezeigt hat. Dabei ist wichtig festzuhalten: Betreuungspflicht bedeutet nicht automatische Verfügbarkeit im Homeoffice.
Viele Firmen habe ihre Bürotätigkeiten allgemein auf Homeoffice umgestellt. Das ist für viele Betroffene eine akzeptable Zwischenlösung. Allerdings ergeben sich daraus für die Berufstätigen neue Fragen – in Bezug auf die Anforderungen (angepasste Zielvorgaben bei erschwerten Verhältnissen u.a.) oder die Ausgestaltung der Arbeitsplätze (Arbeitsinstrumente oder Ergonomie). Die Gewerkschaften und Sozialpartner in den Branchen entwickeln so rasch als möglich entsprechende Empfehlungen.
Gesundheitsschutz muss für alle Erwerbstätigen gelten. Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, alle nur erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Insbesondere bei Arbeiten mit erhöhter Ansteckungsgefahr – (Pflege und Gesundheit, Detailhandel, Schalter, Montage u.a.).
Positiv ist, dass viele Kantone und Gemeinden bereits flexibel neue Betreuungsstrukturen geschaffen haben. Für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung besonders wichtig ist es, dass insbesondere diese Angestellten auf gut funktionierende Betreuungseinrichtungen zählen können.
Nur eine rasche Anwendung der geforderten Massnahmen, können den Arbeitnehmenden in dieser Notsituation die nötige Sicherheit und Stabilität bieten. Auch um in dieser Krise den Fokus auf die jetzt gefragte Solidarität zu legen und diese beispiellosen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Prüfung gemeinsam rasch und mit möglichst wenig Schäden zu überstehen.
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