Bundesrat lässt die Entwicklungszusammenarbeit ausbluten

(Bern)(PPS) Der Bundesrat hat heute die Eckwerte zum Budget 2025 präsentiert. Vorgesehen ist darin auch die Kürzung bei der internationalen Zusammenarbeit (IZA) um 1.4%. Noch vergangenes Jahr hatte er mit der Botschaft über die IZA 25 – 28 eine Erhöhung um 2,5% vorgesehen, um damit den Wiederaufbau der Ukraine zu finanzieren. Der Bundesrat hat nur einen Ausweg aus dem Schlamassel: Er muss die Vernehmlassung zur IZA-Botschaft ernst nehmen und den Wieder­aufbau ausserordentlich finanzieren.

Bereits die in der IZA-Botschaft reservierten 1,5 Milliarden Franken für die Ukraine sind eine dramati­sche Verschiebung auf Kosten der ärmsten Länder. Das vorgesehene Wachstum würde nämlich nur 650 Mia. Franken bringen, der Rest müsste im Süden gekürzt werden. Mit einer Kürzung statt einer Erhöhung 2025 wird der Kahlschlag vollständig. In 75% der Vernehmlassungsantworten zur IZA-Strategie (IZA) 25-28 wurde gefordert, dass die Ukraine-Hilfe nicht zulasten anderer IZA-Regionen und Schwerpunkte, wie etwa Subsahara-Afrika oder dem Mittleren Osten, gehen darf. Wenn der Bun­desrat mit der Kürzung im Budget 25 seinen eigenen Plan noch verschlimmert, missachtet er die Vernehmlassung erst recht.

Ausserordentlichkeit statt unötiger Rechtsbeugung

Es gibt eine Lösung, die auch die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) präferiert, nämlich die Schaffung eines Fonds für den Wiederaufbau der Ukraine, der ausserordentlich und nicht zu Lasten des ordentlichen Budgets der internationalen Zusammenarbeit verbucht wird. Der russische Angriff auf die Ukraine markiert eine «Zeitenwende». Er stellt zweifellos eine besondere, vom Bund nicht steuerbare Entwicklung gemäss Finanzhaushaltsgesetz dar, was der Bundesrat anerkennt, da er die Unterbringung der Schutzsuchenden aus der Ukraine ausserordentlich verbucht. Der Bund hat dafür sehr wohl finanziellen Spielraum, wie das beiliegende Factsheet von Alliance Sud zeigt.

Die Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine aus den Geldern der internationalen Zusammen­arbeit widerspricht hingegen dem «Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammen­arbeit und humanitäre Hilfe». Dieses sieht vor, dass die Entwicklungszusammenarbeit «in erster Linie die ärmeren Entwicklungsländer, Regionen und Bevölkerungsgruppen» unterstützt. Der Wiederaufbau eines europäischen Landes ist nicht vorgesehen und daher wohl nicht gesetzeskonform. Bis 2024 gab es denn auch das «Ostgesetz» für die Unterstützung von Ländern der ehemaligen Sowjetunion; die­ses Gesetz läuft aber dieses Jahr aus und deshalb fehlt die Grundlage für die Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine aus dem regulären IZA-Budget.

«In der Polykrise darf nicht bei den Ärmsten gespart werden. Der Wiederaufbau der Ukraine muss ausserordentlich finanziert werden. Die reiche Schweiz hat dafür genügend finanziellen Spielraum. Dies ist auch im Interesse der Sicherheit der Schweiz», sagt Andreas Missbach, Geschäftsleiter von Alliance Sud. Deshalb lancierte eine breite Allianz zivilgesellschaftlicher Organisationen und Persön­lichkeiten aus Kultur und Wissenschaft eine Kampagne für eine starke Entwicklungszusammenarbeit.

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